Aktualisierte S3-Leitlinie Demenzen empfiehlt erstmals Antikörpertherapien im Alzheimer-Frühstadium
Neue Empfehlungen der Living Guideline berücksichtigen Lecanemab und Donanemab – Versorgung und Kostenübernahme weiterhin offen
Die aktualisierte S3-Leitlinie Demenzen der Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) enthält erstmals Empfehlungen zur Behandlung früher Alzheimer-Stadien mit neu zugelassenen Antikörpertherapien. Wie die beteiligten Fachgesellschaften am 9. März 2026 mitteilten, wurden die Wirkstoffe Lecanemab und Donanemab in die aktuelle Version der sogenannten Living Guideline aufgenommen. Die Leitlinie richtet sich an die Versorgung der rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland und soll Diagnostik und Therapie regelmäßig nach dem aktuellen Stand der Forschung aktualisieren.
Die Leitliniengruppe aus 37 Fachgesellschaften, Verbänden sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen spricht sich mit großer Mehrheit dafür aus, die beiden Antikörper in den Frühstadien der Alzheimer-Erkrankung einzusetzen. Die Medikamente zielen auf β-Amyloid-Ablagerungen im Gehirn, die eine zentrale Rolle in der Krankheitsentstehung spielen. Die Antikörper binden an Vorstufen oder Aggregate der Amyloid-Plaques und fördern deren Abbau durch das Immunsystem.
Prof. Frank Jessen, Koordinator der Leitlinie für die DGPPN, erläutert den Ansatz: „Wir haben erstmalig die Möglichkeit, die Alzheimer-Erkrankung kausal zu behandeln – also die Ursachen zu therapieren und nicht lediglich die Symptome.“ Studien zeigten, dass sich das Fortschreiten der Erkrankung durch Antikörpertherapien um etwa 30 Prozent verlangsamen lasse. Für Betroffene und ihre Angehörigen bedeute dies vor allem mehr Zeit mit stabiler Lebensqualität.
Für die praktische Versorgung sind jedoch mehrere Voraussetzungen vorgesehen. Die Therapie kommt nur für Patientinnen und Patienten mit gesicherter Alzheimer-Diagnose infrage, bei denen β-Amyloid im Gehirn nachgewiesen wurde. Zudem darf keine doppelte Ausprägung des Alzheimer-Risikogens APOE-ε4 vorliegen, weshalb vor Beginn der Behandlung ein Gentest empfohlen wird. Darüber hinaus soll die Therapie ausschließlich durch Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie oder Psychiatrie mit entsprechender Erfahrung erfolgen und eine zeitnahe MRT-Diagnostik gewährleistet sein. Nach Vorgaben des Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) ist die Behandlung zudem an spezialisierte Zentren gebunden.
Für Krankenhäuser und spezialisierte neurologische Einrichtungen könnte die Leitlinienempfehlung mittelfristig strukturelle Konsequenzen haben. Die Umsetzung der Antikörpertherapie erfordert diagnostische Infrastruktur, insbesondere Biomarker-Diagnostik und Bildgebung, sowie spezialisierte ambulante oder teilstationäre Versorgungsangebote. Gleichzeitig bleibt die Finanzierung der Therapie ein offener Punkt.
Der G-BA hatte Mitte Februar für Lecanemab keinen Zusatznutzen festgestellt und sich dabei auf Bewertungen des Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gestützt. Prof. Richard Dodel von der DGN erklärte, die Bewertung habe nur einen Teil der Studienpopulation berücksichtigt, wodurch statistische Effekte möglicherweise unterschätzt worden seien. Die Entscheidung über den Antikörper Donanemab steht noch aus.
Die aktualisierte Leitlinie umfasst insgesamt 117 Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Demenzerkrankungen. Neben der Antikörpertherapie wurde auch eine neue Empfehlung aufgenommen, die ausdrücklich von einer Behandlung mit transkranieller Ultraschallpulsstimulation abrät, da hierfür bislang keine ausreichende Evidenz vorliegt. Die Leitlinie wird jährlich aktualisiert und über die Plattform MAGICApp digital bereitgestellt.





