Leitfaden zum OPS 2026: Psychosoziale Leistungen im somatischen Akutkrankenhaus dokumentieren und kodieren
BAG-PVA betont Bedeutung vollständiger Dokumentation für Komplexkodes und Qualitätssicherung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus hat einen aktualisierten Leitfaden zur Dokumentation und Kodierung psychosozialer Leistungen nach dem OPS 2026 veröffentlicht. Ziel der Veröffentlichung ist es, Krankenhäusern eine praxisnahe Orientierung zu geben, damit psychosoziale Interventionen im somatischen Akutkrankenhaus weiterhin korrekt im Operationen- und Prozeduren-Schlüssel (OPS) abgebildet werden können. Der Leitfaden wurde Anfang 2026 auf der Website der BAG-PVA veröffentlicht und richtet sich insbesondere an Kliniken, Medizincontroller sowie psychosoziale Berufsgruppen in der Patientenversorgung.
Inhaltlich bleibt der OPS-Katalog für psychosoziale Leistungen im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil. Laut BAG-PVA beschränken sich die Änderungen im OPS 2026 vor allem auf Anpassungen bei den in den Hinweisen genannten Berufsgruppen. Neu aufgenommen wurden hier Fachpsychotherapeuten, die nun neben Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausdrücklich berücksichtigt werden. Hintergrund ist die Reform der psychotherapeutischen Ausbildung. Betroffen sind mehrere OPS-Kodes, darunter die teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (8-91.c), die Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker (8-985), sozialpädiatrische beziehungsweise neuropädiatrische Therapien (9-401.5) sowie die multimodale psychotherapeutische Komplexbehandlung im Liaisondienst (9-412).
Nach Einschätzung der BAG-PVA hat sich der OPS-Katalog nach mehr als zwei Jahrzehnten DRG-System weitgehend etabliert. Neue spezifische Kodes für psychosoziale Leistungen wurden im aktuellen Katalog nicht ergänzt. Dennoch bleibt die strukturierte Dokumentation psychosozialer Tätigkeiten für Krankenhäuser relevant. Sie bildet die Grundlage für die korrekte Abbildung komplexer Behandlungsformen im DRG-System und dient zugleich der Qualitätssicherung und Transparenz der Versorgung.
Die Organisation weist darauf hin, dass psychosoziale Einzelleistungen im DRG-System grundsätzlich nicht gesondert refinanziert werden. Allerdings sind psychosoziale Berufsgruppen bei verschiedenen Komplexbehandlungen integraler Bestandteil der Leistungserbringung. Dies betrifft beispielsweise die neurologische Frührehabilitation, multimodale Schmerztherapien oder palliativmedizinische Behandlungen, bei denen die Einbindung mehrerer Berufsgruppen Voraussetzung für die Kodierung entsprechender OPS-Komplexkodes ist. Damit fließen psychosoziale Leistungen indirekt in den Gesamterlös der Behandlung ein.
Vor dem Hintergrund anstehender Strukturreformen im Krankenhausbereich, etwa durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und mögliche Änderungen durch ein Krankenhausanpassungsgesetz, könnte sich die Finanzierung stationärer Versorgung künftig verändern. Konkrete Auswirkungen auf die Abbildung psychosozialer Leistungen im DRG-System sind derzeit jedoch noch offen. Die BAG-PVA empfiehlt deshalb weiterhin eine möglichst umfassende Dokumentation psychosozialer Interventionen, um deren Bedeutung für die klinische Versorgung sichtbar zu machen und langfristig strukturell zu sichern.




