Rahmenvereinbarung mit dem PKV-Verband zur Datenübermittlung, Nachtrag vom 09.10.2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 (Entwurf)

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Die DKG stellt den Entwurf eines Nachtrags zur Datenübermittlung nach § 301 Abs. 1 SGB V vom 09.10.2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 zur Verfügung.

Der Nachtragsentwurf setzt u. a. Anpassungen der Entgeltschlüsselsystematik (Zu- und Abschläge Notfallversorgung, prozentuale Zuschläge im Bereich stationsäquivalente Behandlung), Erweiterungen des DMP-Kennzeichens im Versichertenstatus, Aktualisierung der Datenannahmestellen, Ergänzungen der Leistungsbereiche bei ASV-Abrechnungen sowie des für Zwecke der PrüfvV vorgesehenen Schlüssels 30 (Beendigung des Verfahrens nach Datenkorrektur im MDK-Verfahren) um.

Weiterhin setzt der Nachtrag die Übermittlung des Pflegegrades durch die Krankenkasse an das Krankenhaus um. Hierzu wird der Aufnahmegrund um zusätzliche Ausprägungen ergänzt.

Download: DKG (PDF, 147KB)

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