Rahmenvereinbarung mit dem PKV-Verband zur Datenübermittlung, Nachtrag vom 09.10.2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 (Entwurf)
Deutsche krankenhausgesellschaft e.V.
Die DKG stellt den Entwurf eines Nachtrags zur Datenübermittlung nach § 301 Abs. 1 SGB V vom 09.10.2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 zur Verfügung.
Der Nachtragsentwurf setzt u. a. Anpassungen der Entgeltschlüsselsystematik (Zu- und Abschläge notfallversorgung, prozentuale Zuschläge im Bereich stationsäquivalente behandlung), Erweiterungen des dmp-Kennzeichens im Versichertenstatus, Aktualisierung der Datenannahmestellen, Ergänzungen der Leistungsbereiche bei ASV-Abrechnungen sowie des für Zwecke der PrüfvV vorgesehenen Schlüssels 30 (Beendigung des Verfahrens nach Datenkorrektur im mdk-verfahren) um.
Weiterhin setzt der nachtrag die Übermittlung des Pflegegrades durch die krankenkasse an das krankenhaus um. Hierzu wird der Aufnahmegrund um zusätzliche Ausprägungen ergänzt.
Download: DKG (PDF, 147KB)