Nina Warken stellt Gesundheitsreformen und Primärversorgungssystem vor

Bundesgesundheitsministerin betont Krisenfestigkeit, Digitalisierung und Stabilisierung der GKV-Beiträge

Im Rahmen der Regierungsbefragung im Bundestag sprach Bundesgesundheitsministerin Nina Warken über die anstehenden Reformen im deutschen Gesundheitssystem. Sie kündigte ein Gesetz zur Gesundheitssicherung an, um die Handlungsfähigkeit des Systems auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Zudem kündigte sie weitere Maßnahmen in den Bereichen Pflege, Notfallversorgung, Apothekenwesen und Digitalisierung an.

Bundesgesundheitsministerin Warken machte deutlich, dass das Gesundheitssystem vor mehreren Herausforderungen stehe, insbesondere in Bezug auf steigende Kosten und die Sicherstellung der Versorgung in Krisenlagen. Geplant sei ein Gesetz zur Gesundheitssicherung, das einheitliche Rahmenbedingungen für das Zusammenwirken aller Akteure im Krisenfall schaffen solle.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kündigte Warken nach Abschluss der Beratungen der GKV-Finanzkommission ein Sparpaket an. Ziel sei die Stabilisierung der Beiträge durch Einsparungen und effizientere Mittelverwendung. Dabei sollen Einnahmen- und Ausgabenseite berücksichtigt werden, ergänzt durch strukturelle Reformen wie Primärversorgungssystem, Krankenhausreform und Notfallreform.

Die Pflegereform zielt auf finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung, Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie Verbesserungen in Prävention und Versorgung ab. Auch die Digitalisierung soll vorangetrieben werden, unter anderem durch ein Digitalgesetz und die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA).

Ein zentrales Vorhaben ist das Primärversorgungssystem, das Patienten eine strukturierte Ersteinschätzung über Hausarzt, digitale Plattformen oder die 116 117 ermöglichen soll. Die Ministerin kündigte Termingarantie und stärkere Einbindung von Apotheken sowie neuen Berufsgruppen wie Advanced Practice Nurses an. Ziel sei eine effizientere, patientenorientierte ambulante Versorgung.

Die Notfallreform soll bestehende Strukturen besser vernetzen, Fehlinanspruchnahmen von Notfalleinrichtungen vermeiden und Einsparpotenziale heben. Die Apothekenreform, derzeit in der ersten Lesung, zielt auf Bürokratieabbau und Nutzung der Kompetenzen der Apotheken ab.

Abschließend verwies die Ministerin auf den fortgesetzten Pharma- und Medizintechnikdialog zur Sicherstellung von Innovation und Versorgung sowie auf die Notwendigkeit, die Beiträge der GKV stabil zu halten, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

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