Krebsgesellschaft warnt vor Aufweichen der Krankenhausreform: Gefahr für Qualität der Krebsversorgung

Deutsche Krebsgesellschaft fordert bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben im geplanten Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG)

Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) warnt eindringlich vor Qualitätsverlusten in der onkologischen Versorgung, sollte das geplante Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) mit zu weitreichenden Ausnahmeregelungen für die Bundesländer beschlossen werden. Das Gesetz, das am 12. November im Bundestag erstmals beraten wird, könnte nach Einschätzung der DKG dazu führen, dass Krebspatientinnen und -patienten je nach Wohnort unterschiedlich hohe Versorgungsstandards erfahren.

„Flächendeckende evidenzbasierte Qualitätskriterien, wie die der zertifizierten Zentren, sind für eine gute Krebsmedizin unerlässlich“, betont Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft. Die geplanten Sonderregelungen würden das Ziel der Krankenhausreform – nämlich eine stärkere Zentralisierung und Spezialisierung der Versorgung – konterkarieren und stattdessen Strukturen der Gelegenheitsmedizin zementieren.

Die DKG verweist auf Ergebnisse der WiZen-Studie, die belegt, dass Patientinnen und Patienten in zertifizierten Zentren mit hohen Qualitätsvorgaben deutlich bessere Überlebenschancen haben als in nicht zertifizierten Einrichtungen.

Besonders kritisch sieht die Fachgesellschaft, dass das KHAG Qualitätsvorgaben in der Onkologie vor allem auf Mindestmengen chirurgischer Eingriffe beschränkt. „Der Blick ist hier zu eng. Eine moderne Krebsbehandlung umfasst weit mehr als Chirurgie – etwa Radiologie, medikamentöse Therapien und Psychoonkologie“, so Bruns. Eine Steuerung allein über Mindestmengen sei daher „nicht ausreichend“.

Darüber hinaus fordert die Krebsgesellschaft, dass die im Nationalen Krebsplan verankerten Qualitätsanforderungen verbindlich umgesetzt werden. Jede Patientin und jeder Patient müsse Anspruch auf die bestmögliche, leitliniengerechte Behandlung haben – unabhängig von der Postleitzahl. Auch die geplante Streichung von Regelungen zu Fahrtzeiten lehnt die DKG ab: Studien zeigten, dass Betroffene bereit seien, für eine spezialisierte und qualitativ hochwertige Behandlung weitere Wege in Kauf zu nehmen.

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