Interview nach der Bundestagswahl 2025 – Kippt Lauterbachs Krankenhausreform?
Union übernimmt Regierungsverantwortung – Folgen für die Krankenhausreform?
Nach der Bundestagswahl 2025 deutet alles auf eine Regierungsübernahme durch die Union (CDU/CSU) mit einem oder mehreren Koalitionspartnern hin. Dies wirft die Frage auf: Was bedeutet dies für die umstrittene Krankenhausreform von Karl Lauterbach? Besteht die Chance auf eine grundlegende Korrektur oder gar eine völlig neue Klinikreform?
Medconweb im Gespräch mit Klaus Emmerich
Zu diesen Fragen diskutiert Medconweb mit Klaus Emmerich, Klinikvorstand im Ruhestand, Mitgründer der „Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ und des „Bündnis Klinikrettung“.
Medconweb: Herr Emmerich, die SPD als Urheberin der Krankenhausreform ist abgewählt. Die Bundesländer hatten im Herbst 2024 Lauterbachs Krankenhausreform nur zähneknirschend zugestimmt. Wird die Reform gekippt, oder wird sie sich deutlich verändern?
Emmerich: Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist nicht Lauterbachs Krankenhausreform. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wollte einen massiven Kahlschlag kleiner deutscher Krankenhäuser. Dazu sollten die Level 3, 2, 1 n und 1 i geschaffen werden. Insbesondere die Strukturmerkmale des Level 1n für kleine Allgemeinkrankenhäuser mit Basisnotfallversorgung sollten zu einer massiven Einschränkung der Leistungen führen. 1/3 aller Krankenhäuser sollten zwangsweise in vorwiegend ambulante Sektorenübergreifende Versorgungszentren, Level 1i, überführt werden. Unsere Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern hatte durch eine frühzeitige Auswirkungsanalyse, früher als Lauterbachs Regierungskommission, die massiven Folgen eines solchen Kahlschlags mit vielfach drohenden Entfernungen von mehr als 30 Fahrzeitminuten zum nächstgelegenen Krankenhaus aufgezeigt. Die Bundesländer sind aufgeschreckt und haben gegenüber dem Bund die Level 3,2 und 1 n gekippt. Geblieben sind lediglich Leistungsgruppen nach dem Schema der NRW-Krankenhausreform. Dies zeigt deutlich: Das Krankenhausversorgungverbesserungsgesetz ist nicht Lauterbachs Krankenhausreform sondern Laumanns Krankenhausform. Es zeigt deutlich die Handschrift des NRW-Gesundheitsministers, der nicht auf eine grobe bundesweite Klassifizierung der Krankenhäuser in Level sondern eine sehr verfeinerte Klassifizierung nach 60 Leistungsgruppen setzt.
Medconweb: Aber CDU und CSU stimmten gegen Lauterbachs Krankenhausreform. Laumann verweigerte im Bundesrat ebenfalls seine Stimme. Können Sie das erklären?
Emmerich: Obwohl sich die Bundesländer mit einer Streichung der Level durchsetzten, haben sie später im Bundesrat zum abschließenden Gesetzentwurf ohne Level aber mit 65 Leistungsgruppen viele Kröten geschluckt. Nicht regionale Konferenzen wie in NRW liefern die Vorarbeit für die Zuweisung von Leistungsgruppen, sondern bundesweite rigide Qualitätsvorgaben. An diesen Qualitätsvorgaben kommen die Länder maximal 3 Jahre im Rahmen vereinzelter Ausnahmegenehmigungen vorbei. Danach entscheiden ein zweifelhafter Leistungsgruppen-Grouper und der Medizinische Dienst mit seiner Qualitätsprüfung, ob die Länder ihren Krankenhäusern die gewünschten bzw. bedarfsnotwendigen Leistungsgruppen überhaupt dauerhaft zuweisen dürfen. Dies schränkt die Krankenhausplanung der Länder massiv ein. Dies ist auch die Hauptkritik der Bundesländer an Lauterbachs Krankenhausreform. Außerdem kritisieren Sie die strikten bundesweit einheitlichen Qualitätskriterien für Leistungsgruppen mit der Folge, das auch bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen an vielen Qualitätsvorgaben scheitern werden. Beiden Kritiken schließe ich mich uneingeschränkt an.
Medconweb: Gibt es also Änderungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz? Oder wird eine neue Bundesregierung die Reform möglicherweise einkassieren?
Emmerich: Änderungen der Krankenhausreform ja, einkassieren nein! In ihren durchaus deutlichen Kritikern haben die Bundesländer trotzdem deutlich gemacht, dass sie Leistungsgruppen als Steuerungskriterium für ihre Regionen grundsätzlich akzeptieren. Sie wollen jedoch die Kriterien für oder gegen eine Zuweisung von Leistungsgruppen länderspezifisch und frei anwenden können, um so auf ihr landesspezifischen Strukturen, z. B. vorrangige städtische oder ländliche Regionen, eingehen zu können. Sie wollen aber definitiv steuern und damit Krankenhäuser zwangsweise schließen können. Wir erwarten also eine Lockerung der Qualitätsvorgaben für Leistungsgruppen und außerdem exakt ein NRW-Leistungsstruktur mit 60 NRW-Leistungsgruppen statt der 65 bundesweit vorgesehenen Leistungsgruppen nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.
Medconweb: Warum unbedingt 60 Leistungsgruppen?
Emmerich: NRW-Gesundheitsminister Laumann hat seine umstrittene NRW-Krankenhausplanung mit 60 Leistungsgruppe weitgehend abgeschlossen. Die klinischen Leistungen in NRW sind bereits konzentriert, häufig zum Nachteil einer wohnortnahen klinischen Versorgung. Akzeptieren CDU und CSU 65 statt 60 Leistungsgruppen, müsste NRW jetzt bereits die nächste strukturelle Krankenhausreform vorbereiten. Das wird NRW-Gesundheitsminister Laumann mit allen Mitteln verhindern wollen.
Medconweb: Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat Lauterbachs Krankenhausreform vehement als zu restriktiv regulierend und als finanziell nicht kostendeckend kritisiert. Helfen mögliche Anpassungen der Krankenhausreform den finanziell und personell bedrängen Krankenhäusern?
Emmerich: Nicht wirklich! Das Ziel der Krankenhausreform ist und bleibt, Krankenhäuser durch restriktive Vergabe der Leistungsgruppen vermehrt zu schließen und finanzielle Mittel auskömmlich auf weniger Krankenhäuser zu verteilen. Die Bürger in Deutschland müssen mit eingeschränkten Krankenhausstrukturen rechnen, insbesondere in ländlichen Regionen. Das hätte man anders machen können. Die Selbstkostendeckung der Krankenhäuser, entwickelt vom Bündnis Klinikrettung, würde die Krankenhäuser finanziell entlasten. Personell würden 166.400 klinische Mitarbeiter bzw. 124.150 klinische Vollzeitkräfte von Kodierung und Dokumentation der Fallpauschalen am Computer entlastet. Sie stünden stattdessen zusätzlich und ohne Mehrkosten der unmittelbaren Patientenbehandlung zur Verfügung, eine ungeheure Qualitätssteigerung in deutschen Krankenhäusern. Diese Chance hat Lauterbachs Krankenhausreform verpasst.
Medconweb: Das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025 ermöglicht eine Regierung der CDU/CSU gemeinsam mit der SPD. Bliebe in diesem Fall Lauterbach deutscher Gesundheitsminister?
Emmerich: Lauterbach hat seine Reform gegen viele Einwände der Krankenhäuser, Krankenkassen, Gesundheitsexperten und Bundesländer im Alleingang durchgesetzt. So macht man keine Krankenhausreform. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Lauterbach Bundesgesundheitsminister bleibt.
Medconweb: Ihr Tipp?
Emmerich: Vorstellbar wären sein Vorgänger Jens Spahn oder NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Spahn hatte es verpasst, in seiner Legislaturperiode eine große Krankenhausreform anzustoßen. Laumann hat „Erfahrung“ in der Ausgestaltung von Leistungsgruppen und in der Gesetzgebung für eine aktive, wenn auch zweifelhafte, Krankenhausplanung. Ich tippe auf eine in Varianten geänderte Krankenhausreform unter der Leitung eines Bundesgesundheitsministers Laumann.





