DKG zum Referentenentwurf zur ambulanten Notfallversorgung – Notfallkonzept verbessert die Versorgung nicht

Der Referentenentwurf ist ein Affront für die deutschen Krankenhäuser. Deren zentraler Beitrag zur Sicherstellung der Notfallversorgung wird mit diesem Konzept in geradezu diskriminierender Weise den Interessen von Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) preisgegeben. „Statt, wie im ursprünglichen Konzept aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch vorgesehen, den Sicherstellungsauftrag den KVen, die ihn bislang nicht erfüllen konnten, wegzunehmen, sollen diese nun dominant die Leistungen, die die Krankenhäuser bislang im Rahmen ihrer ambulanten Notfalleinrichtungen erbracht haben, bestimmen. Zudem werden für die Patienten die Anlaufstellen im Notfall stark begrenzt“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Zentraler Punkt der Kritik der DKG ist die Vorgabe, dass ambulante Notfallleistungen in Zukunft nur noch in Integrierten (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern erbracht werden dürfen. Bei der Entscheidung, welche Krankenhäuser das in den Regionen sind, haben nach dem die und die KVen die Mehrheit. Damit können Kassen und KVen über die Zukunft der Krankenhausstrukturen in maßgebliche Entscheidungen treffen. Das steht in absolutem Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Zuordnung der Zuständigkeit für die auf die Länder. Absolut unverständlich aus Sicht der DKG ist der Kniefall des BMG-Konzeptes vor dem KV-System. Der ursprüngliche Referentenentwurf sah vor, dass der Sicherstellungsauftrag von den KVen auf die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder übergehen sollte. […]

: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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