Verletzte Prüfpflicht bei Krankenhausrechnungen ist klarer Rechtsbruch

BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU)

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat unlängst auf rechtswidrige Verträge aufmerksam gemacht, die einige gesetzliche mit Krankenhäusern abgeschlossen haben. Auch das „Handelsblatt“ hatte berichtet. Kern solcher Vereinbarungen ist, dass einige Krankenkassen auf ihre gesetzliche Pflicht zur Prüfung von Krankenhausrechnungen verzichten. Als Gegenleistung für dieses „Entgegenkommen“ kürzen einige ihre Rechnungen um bis zu 50 Prozent. Zurecht spricht der BRH hier von „systemwidriger Vergütung von Krankenhausleistungen“. Darüber hinaus haben diese Vereinbarungen negative Folgen für alle gesetzlich Versicherten, denn sie führen zu systematischen Fehlern bei der jährlichen Weiterentwicklung des Vergütungssystems zwischen Krankenkassen und –Häusern […]

Quelle: GKV-Netzwerk

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