Hybrid-DRG 2026: Unklare Abrechnung bei Kontextfaktoren sorgt für Unsicherheit in Krankenhäusern

Kaysers Consilium warnt vor Abrechnungslücken bei tagesgleichen Fällen außerhalb der Hybrid-DRG

Die Einführung der Hybrid-DRG im Jahr 2026 wirft in der Krankenhauspraxis weiterhin grundlegende Abrechnungsfragen auf. Wie Kaysers Consilium mitteilt, erreichen sie zunehmend Anfragen von Krankenhäusern zu Fällen, die zwar grundsätzlich Kriterien einer Hybrid-DRG erfüllen, aufgrund bestimmter Kontext- oder Ausschlussfaktoren jedoch nicht in eine Hybrid-DRG eingruppiert werden können. Betroffen sind insbesondere tagesgleiche Behandlungen, bei denen bislang keine eindeutige alternative Abrechnungssystematik vorgesehen ist.

Die Unsicherheit betrifft nach Einschätzung von Kaysers Consilium nicht nur das Medizincontrolling, sondern auch die Aufnahme- und Steuerungsprozesse im Krankenhaus. Insbesondere Fachbereiche wie die Kinderchirurgie und Kinderurologie seien betroffen, nachdem Kinder und Jugendliche kurzfristig aus der Hybrid-DRG-Abrechenbarkeit 2026 ausgeschlossen wurden. Bereits etablierte ambulante Prozesse ließen sich nicht ohne Weiteres zurückdrehen.

Bis zu einer Klarstellung durch die Selbstverwaltung empfiehlt Kaysers Consilium, die medizinische Begründung für eine stationäre Behandlung sorgfältig zu dokumentieren und hausintern klare Verfahrensentscheidungen für den Umgang mit Prüfungen durch Kostenträger oder den Medizinischen Dienst zu treffen.

Zur Unterstützung der Krankenhäuser stellt das Unternehmen eine Excel-Übersicht zum Abgleich des Hybrid-Starterkatalogs 2026 mit den AOP-Leistungen nach § 115b SGB V zur Verfügung.

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