Pflegebudget: DKG warnt vor Verschärfung der Debatte
Krankenhausgesellschaft kritisiert Änderungsantrag zum Reformgesetz und fordert bedarfsorientierte Weiterentwicklung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mahnt eine sachliche und faktenbasierte Debatte über die Zukunft des Pflegebudgets an. In einer Mitteilung vom 23. Februar 2026 warnt der Verband vor einer weiteren Eskalation der Diskussion, nachdem von Seiten einzelner Krankenkassen Betrugsvorwürfe erhoben worden seien. Zusätzliche Dynamik erhalte die Debatte durch einen aktuellen Änderungsantrag der Bundesregierung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz, der aus Sicht der DKG zu mehr Bürokratie und Abgrenzungsproblemen führen würde.
DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß erklärte laut Mitteilung: „Natürlich müssen wir über die Weiterentwicklung des Pflegebudgets sprechen. Aber das muss faktenbasiert und lösungsorientiert geschehen – nicht auf Grundlage unbelegter Vorwürfe oder mit bürokratischen Verschärfungen, die am eigentlichen Problem vorbeigehen.“
Nach Darstellung der DKG habe das Pflegebudget in seiner aktuellen Ausgestaltung zentrale politische Ziele erreicht. Seit der Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen seien deutlich mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern beschäftigt. Zudem seien die Tariflöhne für Auszubildende und examinierte Pflegekräfte überproportional gestiegen. Die Pflege im Krankenhaus habe dadurch an Attraktivität gewonnen. Vorschläge einzelner Krankenkassen, das Pflegebudget künftig an die Einnahmeentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu koppeln, weist der Verband zurück. Eine solche Regelung würde nach Einschätzung der DKG faktisch Tarifsteigerungen deckeln.
Gleichzeitig sieht die Krankenhausgesellschaft Reformbedarf. Das bislang nach oben offene Selbstkostendeckungsprinzip führe zu Fehlanreizen, da Kliniken so viele Pflegekräfte rekrutieren könnten, wie sie gewinnen. Gut ausgestattete Standorte zögen dadurch Personal an, während andere Einrichtungen sowie die Alten- und ambulante Pflege im Wettbewerb zurückfielen.
Die DKG schlägt vor, die Selbstkostendeckung beizubehalten, sie jedoch konsequent am objektiv ermittelten Bedarf auszurichten. Als Grundlage nennt der Verband die seit 2024 verbindliche PPR 2.0 zur Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen. Ein daran orientiertes Finanzierungssystem würde nach Darstellung der DKG standortbezogen nur den tatsächlich ermittelten Bedarf refinanzieren.
Kritisch bewertet die DKG den Änderungsantrag der Koalition, der vorsieht, Kosten für Tätigkeiten ohne unmittelbaren Bezug zur Patientenversorgung künftig aus dem Pflegebudget auszuschließen. Dazu zählen hauswirtschaftliche, logistische oder administrative Aufgaben. Gaß warnt vor erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten im Klinikalltag. Viele Tätigkeiten, etwa Dokumentation, Personaleinsatzplanung oder Unterstützungsleistungen bei Mobilisation und Ernährung, seien integraler Bestandteil der Versorgung und ließen sich nicht trennscharf herausrechnen. Zudem bestehe die Gefahr von Fehlverteilungen im Zuge der Krankenhausreform, wenn Pflegepersonal an Standorten gebunden bleibe, während ärztliches Personal flexibler wechseln könne.






