Mecklenburg-Vorpommern setzt auf wohnortnahe Geburtshilfe trotz sinkender Geburtenzahlen
Gesundheitsministerin Stefanie Drese betont im Landtag Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung und neue Versorgungsmodelle
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat über die Zukunft der Geburtshilfe im Land debattiert. Gesundheitsministerin Stefanie Drese stellte dabei die Sicherung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung von Schwangeren, Gebärenden, Neugeborenen und Familien in den Mittelpunkt. Angesichts sinkender Geburtenzahlen und struktureller Herausforderungen im ländlichen Raum setzt das Land auf differenzierte Versorgungsmodelle und zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Kliniken.
Nach Angaben der Ministerin steht insbesondere das dünn besiedelte Flächenland Mecklenburg-Vorpommern vor erheblichen Herausforderungen in der Geburtshilfe und Pädiatrie. Ursache seien unter anderem rückläufige Geburtenzahlen, die sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Situation von Geburtskliniken auswirkten. Gleichzeitig verwies Drese darauf, dass das Land bereits verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung der Versorgung angestoßen habe.
Eine zentrale Grundlage sei das „Zielbild 2030 für Geburtshilfe und Pädiatrie“, das gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens entwickelt worden sei. Dieses Konzept definiere Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Versorgungsstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern.
Darüber hinaus hob die Ministerin die Bedeutung der bundesweiten Krankenhausreform hervor. Mecklenburg-Vorpommern habe sich auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass Besonderheiten ländlicher Regionen bei den neuen Versorgungsstrukturen berücksichtigt werden. Nach Angaben Dreses konnten dabei Ausnahmeregelungen für dünn besiedelte Regionen verankert werden, um die wohnortnahe Versorgung weiterhin sicherzustellen.
Eine wichtige Rolle spielen aus Sicht der Landesregierung auch sogenannte Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser im ländlichen Raum. Diese Zuschläge sollen strukturelle Defizite bei niedrigen Fallzahlen ausgleichen und können auch von Kliniken mit Geburtshilfeabteilungen beantragt werden. Zusätzlich seien pauschale Zuschläge für basisversorgungsrelevante Krankenhäuser mit gynäkologischen und geburtshilflichen Abteilungen erhöht worden.
Im Zuge der Weiterentwicklung des Landeskrankenhausplans soll künftig ein System gestufter Versorgung etabliert werden. Ziel sei es, Krankenhausleistungen weiterhin innerhalb angemessener Zeit erreichbar zu halten und gleichzeitig Qualitätsanforderungen zu erfüllen.
Zum Abschluss der Debatte verwies Drese auf die zunehmende Bedeutung sektorenübergreifender Versorgungskonzepte. Dabei sollen niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen sowie Rettungsdienste enger zusammenarbeiten. Besonders hervorgehoben wurden hebammengeleitete Kreißsäle, die von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt werden und als Bestandteil zukünftiger Versorgungsmodelle gelten.





