GKV-Spargesetz verschärft Abrechnungsprüfung: Simulation prognostiziert Verdreifachung der MD-Prüffälle ab 2027

Bundestagsbeschluss vom 10. Juli 2026 hebelt bestehende Prüfdeckel aus: Rund 75 Prozent aller Kliniken droht Sprung auf eine 40-Prozent-Quote oder unbegrenzte Prüfbarkeit

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes die Weichen für eine drastische Verschärfung der stationären Abrechnungsprüfung gestellt. Eine aktuelle Hochrechnung der Kaysers Consilium GmbH auf Basis der offiziellen Quartalsstatistik des GKV-Spitzenverbandes zeigt, dass die Neuregelung die Bürokratielast der Kliniken nicht nur verdoppeln, sondern nahezu verdreifachen wird.

Anstatt einer reinen Ausgabenbremse für die gesetzlichen Krankenkassen droht den Krankenhäusern ab dem Jahr 2027 eine massive Prüfungswelle, die durch verschärfte Schwellenwerte bei der sogenannten POM-Quote (Prüfung Ohne Minderung) ausgelöst wird.

Die Simulation, für die die Daten von 1.446 statistisch bereinigten Krankenhäusern herangezogen wurden, verdeutlicht die radikale Verschiebung der Prüfquotenarithmetik. Bislang waren die Prüfmöglichkeiten der Krankenkassen streng gedeckelt. Das neue Gesetz sieht jedoch eine neue Staffelung vor, die Kliniken mit einer hohen Beanstandungsquote drakonisch abstraft.

Um den bürokratischen Aufwand abzufangen und die erbrachten Erlöse zu sichern, müssten die Kliniken bundesweit mindestens 1.500 Vollzeitkräfte zusätzlich einstellen – im Schnitt eine Vollzeitstelle pro Krankenhaus.

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