Klinikverbund Hessen warnt vor mehr Bürokratie durch GKV-Spargesetz
Fallzusammenführungen und MD-Prüfungen belasten Krankenhäuser zusätzlich
Der Klinikverbund Hessen kritisiert die geplanten Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Nach Einschätzung des Verbands führen die vorgesehenen Maßnahmen nicht nur zu finanziellen Belastungen für Krankenhäuser, sondern auch zu zusätzlicher Bürokratie und steigenden administrativen Anforderungen.
„Die finanzielle Lage der Krankenhäuser ist äußerst kritisch“, erklärt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen. Die geplanten Einsparungen bei Kliniken könnten die Versorgungssicherheit gefährden und weitere Insolvenzen auslösen – ausgerechnet in einer Phase, in der die Krankenhausreform bereits umfangreiche strukturelle Veränderungen in der deutschen Kliniklandschaft einleitet.
Aus Sicht des Klinikverbunds ist eine stabile Krankenhausversorgung Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sollten weitere Krankenhäuser aufgrund wirtschaftlicher Belastungen schließen müssen, könne dies auch das Vertrauen der Bevölkerung in politische Entscheidungen beeinträchtigen.
Zwar seien einzelne ursprünglich geplante Kürzungen im parlamentarischen Verfahren abgeschwächt worden, dennoch blieben wesentliche Kritikpunkte bestehen. Nach Ansicht des Klinikverbunds würden einige Änderungen vor allem zusätzliche Verwaltungsaufgaben schaffen, ohne einen nennenswerten Beitrag zur finanziellen Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten.
Fallzusammenführung über mehrere Krankenhäuser sorgt für Kritik
Besonders kritisch bewertet der Klinikverbund die geplante Ausweitung der Fallzusammenführung über verschiedene Krankenhäuser hinweg. Während bislang jedes Krankenhaus seine erbrachten Leistungen eigenständig abrechnet, sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen mehrere Krankenhausaufenthalte unterschiedlicher Einrichtungen zu einem gemeinsamen Abrechnungsfall zusammengeführt werden.
Nach Darstellung des Klinikverbunds liegen die dafür notwendigen Informationen jedoch erst bei den Krankenkassen vor, nachdem die einzelnen Krankenhäuser ihre Fälle bereits abgerechnet haben. Dadurch müssten Rechnungen möglicherweise storniert und neu verarbeitet werden.
„Die geplante Fallzusammenführung über verschiedene Krankenhäuser hinweg ist ein bürokratischer Albtraum“, kritisiert Achim Neyer. Der mögliche Einsparbetrag für Krankenkassen stehe aus Sicht des Verbands in keinem Verhältnis zum zusätzlichen Aufwand. Zudem seien zentrale Fragen ungeklärt: etwa welches Krankenhaus künftig abrechnungsberechtigt ist, wie notwendige Behandlungsdaten ausgetauscht werden können und wie Erlöse zwischen beteiligten Kliniken verteilt werden.
Mehr MD-Prüfungen erhöhen administrativen Aufwand
Auch die geplante Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst stößt beim Klinikverbund Hessen auf Ablehnung. Nach Angaben des Verbands verbringen Ärztinnen und Ärzte bereits heute erhebliche Arbeitszeit mit administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit Prüfverfahren.
„Bereits jetzt sind unsere Ärztinnen und Ärzte mehr als ein Drittel ihrer Arbeitszeit mit administrativen Aufgaben, unter anderem mit Begründungen für die Prüfungen des Medizinischen Dienstes belastet“, erklärt Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen.
Eine weitere Zunahme der Prüfverfahren würde nach Einschätzung des Verbands zusätzliche ärztliche Ressourcen binden. Gleichzeitig müssten auch die Medizinischen Dienste weitere Kapazitäten aufbauen, wodurch zusätzliches Personal aus der Patientenversorgung herausgezogen werde.
Kritik an Vorgaben zu Personal und Tariffinanzierung
Neben den bürokratischen Belastungen kritisiert der Klinikverbund Hessen die vorgesehenen Regelungen zur Personalausstattung. Krankenhäuser sollen dem Gesetzentwurf zufolge eine bedarfsgerechte Personalausstattung in Bereichen der unmittelbaren Patientenversorgung sicherstellen. Wie diese Vorgaben angesichts des Fachkräftemangels und gleichzeitig begrenzter finanzieller Spielräume umgesetzt werden sollen, sei jedoch unklar, erklärt Geschäftsführer Reinhard Schaffert.
Besonders problematisch bewertet der Verband die geplante Einschränkung bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Dies widerspreche aus Sicht des Klinikverbunds den bisherigen Zusagen im Zusammenhang mit der Krankenhausreform, wonach Tarifentwicklungen vollständig berücksichtigt werden sollten.




