Landkreise warnen vor Krankenhaussterben in Rheinland-Pfalz
Kommunale Spitzenvertreter fordern Änderungen am GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Wie der Landkreistag Rheinland-Pfalz berichtet, warnen die Landrätinnen und Landräte des Landes vor weiteren Krankenhausinsolvenzen infolge des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG). Die kommunalen Spitzenvertreter sehen insbesondere Krankenhäuser in ländlichen Regionen wirtschaftlich gefährdet und fordern von Bund und Land Maßnahmen zur Sicherung der stationären Versorgung.
Die Kritik richtet sich gegen finanzielle Belastungen, die nach Einschätzung der Landkreise die wirtschaftliche Stabilität zahlreicher Krankenhausstandorte weiter verschärfen könnten.
Landkreise sehen Versorgung in ländlichen Regionen gefährdet
Die Landrätinnen und Landräte in Rheinland-Pfalz appellieren an die Bundes- und Landesregierung, ein weiteres Krankenhaussterben im Land zu verhindern. Nach ihrer Einschätzung könnte das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz insbesondere für Krankenhäuser im ländlichen Raum existenzbedrohende Folgen haben.
„Der Bund provoziert mit diesem Gesetz Insolvenzen, statt sie nur in Kauf zu nehmen“, erklärt Julia Gieseking, stellvertretende Vorsitzende des Landkreistags Rheinland-Pfalz. Wenn Krankenhäuser dauerhaft nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten, würden sich Träger zwangsläufig aus der Fläche zurückziehen.
Aus Sicht der Landkreise hätte dies nicht nur Auswirkungen auf die stationäre Versorgung, sondern auch auf die rettungsdienstlichen Strukturen. Kürzere Versorgungswege und eine flächendeckende medizinische Erreichbarkeit könnten insbesondere in ländlichen Regionen zunehmend schwieriger werden.
Kommunen sehen Belastungsgrenze erreicht
Nach Angaben des Landkreistags führt das geplante Gesetz allein in Rheinland-Pfalz zu einer zusätzlichen Belastung der Krankenhäuser von rund 500 Millionen Euro pro Jahr. Dieses Geld fehle unmittelbar bei den Einrichtungen und verschärfe die bereits angespannte wirtschaftliche Situation.
Die Landkreise kritisieren insbesondere, dass sie durch ihren Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung zunehmend als Auffanglinie für wirtschaftlich angeschlagene Krankenhäuser fungieren müssten. Gleichzeitig hätten die Kommunen kaum Einfluss auf bundesgesetzliche Entscheidungen, deren finanzielle Auswirkungen sie unmittelbar treffen.
„Die Landkreise können nicht weiter der Prellbock solcher Entscheidungen sein“, heißt es in der Stellungnahme.
Für das Klinikmanagement zeigt sich damit erneut der wachsende Druck auf kommunale Krankenhausträger. Neben steigenden Kosten, Fachkräftemangel und strukturellen Veränderungen müssen insbesondere ländliche Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Zukunft unter schwierigen Rahmenbedingungen sichern.
Krankenhausreform verstärkt strukturellen Druck
Die Landkreise verweisen zudem auf die Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das die Krankenhauslandschaft in Deutschland in den kommenden Jahren grundlegend verändern soll. Aus Sicht der kommunalen Vertreter könnten starre Vorgaben zur Leistungszuweisung regionale Besonderheiten und tatsächliche Versorgungsbedarfe unzureichend berücksichtigen.
Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, stellvertretender Vorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, verweist auf die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser. Bereits heute rechneten mehr als 60 Prozent der Krankenhäuser mit Verlusten. Diese Entwicklung werde sich weiter verschärfen.
Besonders betroffen seien Kreiskrankenhäuser und Einrichtungen, deren Defizite bereits heute durch kommunale Haushalte ausgeglichen werden. Als Beispiel nennt Ihlenfeld das Kreiskrankenhaus Grünstadt, bei dem ein dauerhafter Einnahmeverlust von drei Millionen Euro jährlich erhebliche Auswirkungen auf den Kreishaushalt hätte.
Forderung nach langfristiger Finanzierung
Die Landkreise Rheinland-Pfalz lehnen den bisherigen Gesetzentwurf ab und fordern eine langfristige Sicherung der Krankenhausfinanzierung. Dazu gehören aus ihrer Sicht eine planbare Finanzierung der Standorte, eine Stärkung der Trägervielfalt sowie insbesondere der Erhalt freigemeinnütziger Krankenhausträger.
Zudem wenden sie sich gegen eine indirekte Strukturreform durch finanzielle Belastungen. Krankenhausstandorte dürften nicht durch wirtschaftlichen Druck verschwinden, ohne dass regionale Versorgungskonzepte entwickelt und umgesetzt würden.
Vom Land Rheinland-Pfalz erwarten die Landkreise, dass es sich im Bundesrat für Änderungen am Gesetz einsetzt. Sollte keine spürbare Entlastung der Krankenhäuser erreicht werden, müsse der Vermittlungsausschuss angerufen werden.




