Auswirkung eines Anerkenntnisses auf den Anspruch auf die Aufwandspauschale
S 32 KR 835/23 | Sozialgericht Detmold, Urteil vom 07.11.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Der Anspruch auf die Aufwandspauschale entsteht, sobald eine Abrechnungsminderung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise faktisch ausgeschlossen ist. Der Eintritt einer Abrechnungsminderung ist auch ausgeschlossen, wenn die Krankenkasse in einem gerichtlichen Verfahren den ungeminderten Abrechnungsbetrag anerkennt. Für den Anspruch ist es nämlich nicht maßgeblich, dass die MD-Prüfung als solche zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages geführt hat, wenn die Abrechnung nachfolgend noch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gewesen ist. In diesem Fall kommt es auf den Ausgang des Verfahrens an…