Entwurf BStabG: Neues Prüfquotensystem ab 2027 für Kliniken

Entwurf des GKV-Spargesetzes soll Quoten und Schwellenwerte massiv anheben – 1,6 Milliarden Euro Einsparungen geplant

Um den Anreiz für eine „regelkonforme“ Abrechnung zu stärken, sieht der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine drastische Verschärfung des Prüfquotensystems vor. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Kliniken wesentlich höhere Quoten unbeanstandeter Rechnungen vorweisen, um einer intensiven Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) zu entgehen. Die GKV-Finanzen sollen mit diesem Hebel um jährlich rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden, zulasten der Kliniken.

Das bisherige Prüfquotensystem, das mit dem MDK-Reformgesetz eingeführt wurde, hat sein Ziel laut Gesetzgeber nur teilweise erreicht. Zwar sank die durchschnittliche Prüfquote auf unter 10 Prozent, doch die Beanstandungsrate blieb auf einem konstant hohen Niveau: Nach wie vor wird circa jede zweite geprüfte Rechnung vom Medizinischen Dienst korrigiert. Um diese Dynamik zu brechen, werden die Schwellenwerte und die maximalen Prüfquoten nun wirkungsorientiert angepasst. Das Prinzip bleibt bestehen: Jedes Krankenhaus steuert seinen Prüfaufwand durch die Qualität seiner Abrechnungen selbst – doch die Hürden für niedrige Quoten sollen signifikant höher liegen.

Konkret verschieben sich die Grenzen für die Einstufung der Kliniken wie folgt: Die begehrte Mindestprüfquote von 5 Prozent soll künftig erst ab einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen von 80 Prozent (statt bisher 60 Prozent) gewährt. Wer eine Quote zwischen 60 und 80 Prozent vorweist, rutscht in die mittlere Stufe mit einer Prüfquote von bis zu 15 Prozent (bisher 10 Prozent). Krankenhäuser, deren Rechnungen zu weniger als 60 Prozent beanstandungsfrei bleiben, müssen mit einer Maximalprüfquote von bis zu 25 Prozent rechnen – ein massiver Anstieg gegenüber dem aktuellen Deckel von 15 Prozent.

Diese Neuregelung hat weitreichende Konsequenzen für die Liquidität und den administrativen Aufwand der Kliniken. Der Gesetzgeber rechnet damit, dass durch die Kombination aus höheren Quoten, der Erweiterung von Prüfaufträgen und der gleichzeitigen Stärkung des Falldialogs erhebliche Minderausgaben für die Krankenkassen realisiert werden können. Für das operative Klinikmanagement bedeutet dies, dass die Daten des 3. Quartals 2026 bereits entscheidend sind: Diese bilden die Basis für die Auswertung im 4. Quartal 2026, welche wiederum die geltende Prüfquote für den Start des neuen Systems im 1. Quartal 2027 festlegt.

Vergleich der Prüfquoten-Logik (Alt vs. Neu ab 2027)

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