GKV-Sparpaket: Medizinischer Dienst erhält weitreichende Befugnisse bei Krankenhausabrechnungsprüfungen

Die Bundesregierung zieht die Zügel bei der Krankenhausfinanzierung weiter an. Mit dem neuen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wird der Prüfauftrag des Medizinischen Dienstes (MD) massiv ausgeweitet.

Künftig sollen Klinikabrechnungen nicht mehr nur punktuell, sondern ganzheitlich kontrolliert werden. Ziel ist eine Milliardenentlastung für die gesetzlichen Krankenkassen.

Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf dpa-Informationen berichtet, sieht das aktuelle Gesundheits-Sparpaket eine fundamentale Änderung im Prüfwesen vor. Bisher war der Medizinische Dienst in seinen Kontrollen stark eingeschränkt: Geprüft werden durften in der Regel nur jene Abrechnungsposten, die von den Krankenkassen explizit beanstandet wurden. Fielen den Prüfern dabei weitere Unstimmigkeiten auf, scheiterte eine Ausweitung des Prüfauftrags oft an bürokratischen Hürden. Diese Barriere fällt nun weg.

Die neue Regelung sieht vor, dass der Prüfauftrag automatisch auf alle abrechnungsrelevanten Aspekte eines Falles ausgeweitet wird. Damit rücken sämtliche Faktoren einer stationären Behandlung in den Fokus der Kontrolleure: Diagnosen, Prozeduren, Verweildauer, stationäre Notwendigkeit.

Neben der inhaltlichen Ausweitung sieht das Gesetz auch eine Verschärfung der quantitativen Prüfquote vor. Bisher lag die Obergrenze für Prüfungen je nach Klinikqualität zwischen 5 und 15 Prozent. Dieses System wird nun deutlich verschärft und stärker an die Fehlerquote gekoppelt

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert