FKG fordert Ende der Prüfquoten bei Krankenhausabrechnungen

Geplante Reform bleibt hinter den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit zurück und sorgt für Kritik

Die geplante Neuregelung der Krankenhausabrechnungsprüfungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stößt auf Kritik. Hintergrund sind Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG), die in ihrem ersten Bericht die Wirksamkeit des aktuellen quotenbasierten Prüfverfahrens grundsätzlich infrage gestellt hat. Nach Auffassung der Kommission verbessert die Begrenzung von Prüfungen die Abrechnungsqualität nicht ausreichend. Stattdessen empfiehlt die FKG die vollständige Abschaffung der Prüfquoten. Der vorliegende Kabinettsentwurf greift diese Forderung jedoch nur teilweise auf.

Die FKG verweist in ihrer Analyse auf weiterhin hohe Beanstandungsquoten bei Krankenhausabrechnungen. Demnach waren im vierten Quartal 2025 bundesweit 42,7 Prozent der geprüften Krankenhausrechnungen fehlerhaft. Zum Vergleich: Im ersten Quartal 2020 lag die Quote bei 43,7 Prozent.

Aus Sicht der Kommission belegen diese Zahlen, dass die Einführung begrenzter Prüfquoten nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Abrechnungsqualität geführt hat. Das derzeitige System reduziere die Kontrollintensität, ohne ausreichende Anreize für eine regelkonforme Abrechnung zu schaffen. Gleichzeitig könne die Begrenzung von Prüfungen strategisches Verhalten begünstigen und Fehlanreize setzen.

Die FKG spricht sich deshalb dafür aus, die Prüfquoten vollständig abzuschaffen und wieder zu einem System zurückzukehren, das eine umfassendere Prüfung von Krankenhausabrechnungen ermöglicht. Nach Berechnungen der Kommission könnte dies die gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 um rund 1,4 Milliarden Euro entlasten. Der Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz folgt dieser Empfehlung allerdings nicht vollständig. Statt einer Abschaffung der Prüfquoten ist eine Anpassung der bestehenden Prüfsystematik vorgesehen. Ab 2027 sollen die Prüfquoten und Schwellenwerte zwar verschärft werden. Krankenhäuser mit hohen Beanstandungsquoten sollen künftig häufiger geprüft werden als bisher. Dennoch bleibt das Grundprinzip der mengenmäßigen Begrenzung von Prüfungen bestehen.

Kritiker bemängeln insbesondere die geplante Obergrenze von 25 Prozent in der höchsten Prüfstufe. Nach dem Entwurf würden selbst Krankenhäuser, bei denen zuvor mindestens 40 Prozent der geprüften Rechnungen beanstandet wurden, weiterhin nur bis zu einem Viertel ihrer Abrechnungen prüfen lassen müssen. Eine vollständige Aufhebung der Prüfquote wäre erst vorgesehen, wenn mehr als 60 Prozent der Krankenhausrechnungen fehlerhaft sind.

Die Diskussion um die Prüfquoten verdeutlicht den grundsätzlichen Zielkonflikt zwischen Bürokratieabbau und wirksamer Abrechnungsprüfung. Während Krankenhäuser seit Jahren auf den hohen administrativen Aufwand durch MD-Prüfungen verweisen, sehen Krankenkassen und Teile der Gesundheitspolitik weiterhin erhebliches Einsparpotenzial durch eine intensivere Kontrolle von Krankenhausabrechnungen.

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