Neue LOPS-Richtlinie tritt am 1. August 2026 in Kraft
Medizinischer Dienst Bund setzt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bei Leistungsgruppenprüfungen um
Der Medizinischer Dienst Bund hat eine aktualisierte LOPS-Richtlinie für Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen veröffentlicht. Die neue Richtlinie tritt am 1. August 2026 in Kraft und setzt Vorgaben des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes um. Bei der Prüfung von Leistungsgruppen müssen die Medizinischen Dienste künftig nicht mehr kontrollieren, ob Krankenhäuser die Pflegepersonaluntergrenzen (PPuG) einhalten.
PPuG-Prüfung bei Leistungsgruppen entfällt
Mit der Aktualisierung der LOPS-Richtlinie werden die Änderungen umgesetzt, die sich aus dem am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ergeben. Das Gesetz wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die wesentliche Änderung betrifft die Leistungsgruppenprüfungen durch die Medizinischen Dienste. Im Rahmen dieser Prüfungen entfällt künftig die Kontrolle der Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen durch die Krankenhäuser.
Die entsprechenden Regelungen wurden aus dem Richtlinientext gestrichen. Auch die Anlagen 4, 12 und 13 der LOPS-Richtlinie wurden entsprechend angepasst und enthalten die bisherigen Vorgaben zur Prüfung der Pflegepersonaluntergrenzen bei Leistungsgruppen nicht mehr.
Für die Krankenhäuser bedeutet die Änderung eine Reduzierung des Prüfungsumfangs im Rahmen der Leistungsgruppenprüfung. Die Pflegepersonaluntergrenzen bleiben als gesetzliche Vorgaben jedoch weiterhin bestehen. Die Änderung betrifft ausschließlich die Frage, ob deren Einhaltung im Rahmen der LOPS-Leistungsgruppenprüfung durch die Medizinischen Dienste kontrolliert wird.
Formulare werden Anfang August aktualisiert
Für die von den Krankenhäusern auszufüllenden Unterlagen ergeben sich durch die aktuelle Änderung der LOPS-Richtlinie nach Angaben des Medizinischen Dienstes Bund keine inhaltlichen Anpassungen.
Die ausfüllbaren Formulare stehen weiterhin auf den Internetseiten des jeweils für den Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienstes zur Verfügung. Die Dokumente werden lediglich hinsichtlich des Datums des Inkrafttretens aktualisiert.
Die aktualisierten Formulare sollen ab dem 5. August 2026 auf den Internetseiten der Medizinischen Dienste bereitgestellt werden. Bis dahin können Krankenhäuser die bisherigen ausfüllbaren Formulare mit dem bisherigen Inkrafttretensdatum 19. Mai 2026 verwenden.
Für die laufenden Vorbereitungen auf Leistungsgruppenprüfungen ergibt sich damit nach Angaben des Medizinischen Dienstes Bund kein zusätzlicher inhaltlicher Änderungsbedarf bei den von den Krankenhäusern einzureichenden Unterlagen.
Änderung im beschleunigten Richtlinienverfahren
Über die Anpassungen im Zusammenhang mit den Pflegepersonaluntergrenzen hinaus wurden keine weiteren Änderungen an der LOPS-Richtlinie vorgenommen. Aufgrund des begrenzten Änderungsumfangs konnte die Neufassung im beschleunigten Richtlinienverfahren erlassen werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die geänderte Richtlinie am 29. Juli 2026 genehmigt. Mit dem Inkrafttreten zum 1. August 2026 gelten damit die aktualisierten Vorgaben für die Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen der Medizinischen Dienste.
Für das Krankenhausmanagement ist insbesondere relevant, dass die Änderung unmittelbar vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Regelungen erfolgt. Krankenhäuser müssen daher bei der Vorbereitung auf anstehende Leistungsgruppenprüfungen die ab August geltende LOPS-Richtlinie berücksichtigen. Die Streichung der PPuG-Prüfung aus der Leistungsgruppenprüfung verändert dabei den Prüfungsumfang, nicht jedoch die grundsätzlichen Anforderungen an die personelle Ausstattung und die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen.




