KV Hessen weist Kritik der Stiftung Patientenschutz an ambulanter Qualitätssicherung zurück
Kassenärztliche Vereinigung sieht umfangreiche Qualitätsvorgaben im ambulanten Bereich und kritisiert Defizite in Kliniken
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat Äußerungen der Deutsche Stiftung Patientenschutz zur Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung deutlich zurückgewiesen. Hintergrund ist ein Bericht im Magazin FOCUS, in dem der Vorsitzende der Stiftung, nach Darstellung der KVH mangelnde Qualitätskontrollen im ambulanten Bereich kritisiert hatte. In einer aktuellen Pressemitteilung widersprechen die KVH-Vorstandsvorsitzenden dieser Darstellung und verweisen auf umfangreiche Qualitätssicherungsregelungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
Die beiden Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych und Armin Beck, erklärten, dass es in der ambulanten Versorgung für zahlreiche Leistungsbereiche verbindliche Qualitätssicherungsrichtlinien gebe. Nach Angaben der KVH existieren für rund 40 Versorgungsbereiche spezifische Regelwerke oder Vereinbarungen, die sowohl Prozess- als auch Ergebnisqualität betreffen. Diese Vorgaben gelten demnach für Ärztinnen und Ärzte, die entsprechende Leistungen anbieten und gegenüber den Krankenkassen abrechnen.
Die Qualitätssicherung betreffe ein breites Spektrum medizinischer Leistungen. Beispiele reichen nach Angaben der KVH vom ambulanten Operieren über die Hörgeräteversorgung bis hin zu spezialisierten diagnostischen Verfahren wie der Zytologie in der Krebsfrüherkennung. Ärztinnen und Ärzte müssen für diese Leistungen definierte Qualifikationen nachweisen und bestimmte organisatorische sowie fachliche Voraussetzungen erfüllen.
In ihrer Mitteilung stellen die KVH-Vorstände die ambulante Qualitätssicherung der Situation im stationären Bereich gegenüber. Dort gebe es nach ihrer Einschätzung in vielen Bereichen weniger umfassende und überprüfbare Qualitätsvorgaben. Insbesondere kritisieren sie, dass für zahlreiche medizinische Eingriffe keine verbindlichen Mindestbehandlungszahlen für Krankenhäuser existierten.
Darüber hinaus äußert die KVH grundsätzliche Kritik an der aktuellen Struktur der Krankenhauslandschaft in Deutschland. Nach Einschätzung der Organisation existiere eine zu große Zahl an Klinikstandorten, wodurch Spezialisierung und Konzentration medizinischer Leistungen erschwert würden. Diese Entwicklung könne sich auch auf die Behandlungsqualität auswirken.
Mit Blick auf die laufenden gesundheitspolitischen Reformen äußert die KV Hessen Zweifel, dass die derzeit geplanten Änderungen im Krankenhausbereich diese strukturellen Probleme ausreichend adressieren werden. Aus Sicht der Organisation sei eine stärkere Konzentration komplexer Behandlungen sowie eine konsequentere Qualitätsorientierung in der stationären Versorgung notwendig.
Für Krankenhäuser und Klinikträger berührt die Debatte zentrale Fragen der zukünftigen Versorgungsstruktur im deutschen Gesundheitswesen. Im Zuge der laufenden Reformdiskussionen wird zunehmend darüber diskutiert, wie Qualitätssicherung, Spezialisierung und Ressourcenplanung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung besser abgestimmt werden können.






