Nordrhein: Ambulante Versorgung erhält 142,5 Millionen Euro mehr

KV Nordrhein und Krankenkassen vereinbaren höhere Vergütung für 2026

Für die ambulante Versorgung in Nordrhein stehen im Jahr 2026 insgesamt rund 142,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV Nordrhein) und die gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände im Rheinland verständigt. Mit der Vereinbarung werden die bundesweiten Vorgaben für das laufende Jahr umgesetzt. Ferner bleiben regionale Sonderregelungen bestehen.

Der größte Teil der zusätzlichen Finanzmittel entfällt auf die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Unter Berücksichtigung der bereits auf Bundesebene vereinbarten Anpassungen beim Orientierungspunktwert sowie der Veränderungsrate für die Morbiditäts- und demografische Entwicklung steigt die MGV in Nordrhein 2026 um gut 90,4 Millionen Euro.

Weitere rund 52,1 Millionen Euro entfallen auf die Vergütung sogenannter Einzelleistungen. Darin enthalten sind auch die Fortführung bestehender Sondervereinbarungen und Zuschläge. Dazu zählt unter anderem die Förderung der Knochendichtemessung.

Damit soll die finanzielle Grundlage für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in Nordrhein gestärkt werden.

Auch die Förderung der ambulanten Versorgung in Pflegeheimen wird 2026 fortgeführt. Das entsprechende Budget wird auf 5,5 Millionen Euro erhöht.

Eine Veränderung gibt es dagegen bei der Finanzierung der Schlafmedizin. Die seit 2019 bestehende extrabudgetäre Förderung wird beendet. Die bisherigen Leistungsmengen werden vollständig in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt.

8,5 Millionen Euro für den ärztlichen Notdienst

Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinbarung ist die Sicherstellung der Strukturen des ärztlichen Notdienstes im Rheinland. Dafür stellen die KV Nordrhein und die nordrheinischen Krankenkassen im Jahr 2026 insgesamt 8,5 Millionen Euro bereit.

Die Finanzierung des Notdienstes dürfte angesichts steigender Anforderungen an die ambulanten Versorgungsstrukturen auch gesundheitspolitisch weiter an Bedeutung gewinnen. Die KV Nordrhein verweist bereits auf die geplante Reform der Notfallversorgung, die auch Auswirkungen auf die künftige Finanzierung der entsprechenden Strukturen haben könnte.

KV Nordrhein spricht von schwierigen Verhandlungen

Die Verhandlungen über die Finanzierung der ambulanten Versorgung für 2026 waren nach Angaben der KV Nordrhein schwierig und zogen sich bis in das laufende Jahr hinein. Hintergrund sind nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung unter anderem die zunehmend begrenzten regionalen Verhandlungsspielräume und die zurückgehende Bereitschaft der Krankenkassen zu einer zusätzlichen Finanzierung.

Gleichzeitig würden die Anforderungen an die Versorgungsstrukturen steigen. Dies gelte insbesondere für den ärztlichen Notdienst, dessen Finanzierung einen wachsenden Bedarf aufweise.

„Die regionalen Verhandlungsspielräume sind in den letzten Jahren immer geringer geworden – so auch die Bereitschaft der Kassen zur Finanzierung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Versorgungsstrukturen im Notdienst, und damit auch der Finanzierungsbedarf“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann.

Erstmals habe die KV Nordrhein deshalb das Schiedsamt angerufen. Dadurch hätten sich die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2026 deutlich verlängert.

Mit Blick auf die weitere Entwicklung richtet sich die Aufmerksamkeit nun auf die geplante Reform der Notfallversorgung. Bergmann verwies auf das für den Herbst erwartete Gesetz, das auch die Finanzierung der Notfallversorgung neu regeln soll.

Die Vereinbarung für 2026 schafft damit zunächst zusätzliche finanzielle Spielräume für die ambulante Versorgung in Nordrhein. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, wie die langfristige Finanzierung angesichts steigender Anforderungen an die ambulanten Strukturen und insbesondere den Notdienst ausgestaltet werden soll.

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