GKV-Spargesetz: Verband medizinischer Fachberufe warnt vor existenzbedrohenden Kürzungsfolgen im ambulanten Sektor
Milliarden-Sparpaket gefährdet Versorgung von Millionen Patient*innen – Akuter Fachkräfteengpass bei MFA und ZFA droht sich durch blockierte Tarifsteigerungen drastisch zu verschärfen
Der Bundestag und der Bundesrat haben das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Anlässlich des finalen Beschlusses warnt der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) eindringlich vor potenziell katastrophalen Konsequenzen für die ambulante Infrastruktur in Deutschland. Die Pläne der Bundesregierung sehen im ambulanten Sektor drastische Honorarkürzungen vor. Konkret sollen bereits im kommenden Jahr 2,7 Milliarden Euro eingespart werden – ein Betrag, der bis zum Jahr 2030 auf bis zu 5 Milliarden Euro ansteigen soll. Der vmf kritisiert diese gesundheitspolitische Weichenstellung als fundamentale Fehlsteuerung, die das Leistungsangebot verknappen und die Versorgung von Millionen Patienten gefährden werde.
Besonders existenzbedrohende Folgen sieht die Arbeitnehmervertretung für die Berufe der Medizinischen Fachangestellten (MFA) sowie der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Obwohl das Gesetz keine direkten Gehaltskürzungen vorschreibt, entziehe es den Arzt- und Zahnarztpraxen systematisch die finanzielle Luft zum Atmen. Den Praxisteams würden damit die notwendigen Mittel für dringend erforderliche Tarifsteigerungen inmitten anhaltender Inflation und steigender Lebenshaltungskosten entzogen.
Verschärfung des Fachkräftemangels und drohende Entlassungswellen
MFA und ZFA werden von der Bundesagentur für Arbeit bereits seit 2019 durchgehend als offizielle Engpassberufe gelistet. Der vmf befürchtet, dass mangelnde finanzielle Perspektiven und eine steigende Arbeitsbelastung zu einer massiven Abwanderung von Fachkräften in andere Wirtschaftszweige führen werden. Zugleich warnen erste Arbeitgeberverbände vor größeren Entlassungswellen in den Praxen, da Budgets restriktiv angepasst werden müssen. In der Zahnmedizin sorgt das Gesetz zudem für eine höhere Eigenbeteiligung beim Zahnersatz sowie für erheblichen wirtschaftlichen Druck auf präventionsorientierte Behandlungen wie die Parodontitis-Therapie.
Darüber hinaus solidarisiert sich der vmf ausdrücklich mit den anhaltenden Protesten aus der Psychotherapie, wo ebenfalls Honorarkürzungen verordnet wurden. Zwar konnte die Absenkung der psychotherapeutischen Honorare nach einer Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren vorläufig gestoppt werden, die Bedrohung für die Praxisstrukturen bleibe jedoch bis zur Entscheidung im Hauptverfahren bestehen.
Klare Forderungen an Gesetzgeber und Krankenkassen
Der Verband kritisiert, dass die Politik für Großkonzerne und Banken in Schieflage kurzfristig Rettungsschirme spanne und Millionensummen in die Bundesverwaltung oder stockende Digitalprojekte fließen lasse, während bei der direkten Versorgung der Bevölkerung ein harter Sparkurs gefahren werde. Der vmf formuliert daher drei Kernforderungen:
- Refinanzierung von Tarifsteigerungen: Die Krankenkassen müssen die gesetzlichen Leistungen so vergüten, dass Tarifabschlüsse für MFA und ZFA voll abgedeckt sind und die Tarifautonomie nicht durch politische Budgetdeckel ausgehebelt wird.
- Stopp der Kürzungen bei Engpassberufen: Die Politik muss den akuten Fachkräftemangel anerkennen und den Praxen finanzielle Planungssicherheit garantieren, um Teams zu erhalten.
- Sicherung verlässlicher Strukturen: Die gesundheitspolitische Fehlsteuerung muss beendet werden, um ein funktionierendes System von der Hausarztpraxis bis zur Psychotherapie zu gewährleisten.




