„Krisenfestigkeit braucht Klinikstandorte“ – Aktionsgruppe kritisiert Widerspruch zwischen bayerischem Expertenrat und 7-Punkteplan zur Krankenhausreform

Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern fordert Erhalt der bayerischen Krankenhäuser für echte Versorgungssicherheit

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern begrüßt zwar die Einberufung eines Expertenrats Gesundheitssicherheit durch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach, sieht jedoch in der gleichzeitigen Umsetzung des 7-Punkteplans zur Krankenhausreform (KHVVG) einen eklatanten Widerspruch zur erklärten Zielsetzung, das Gesundheitswesen krisenfester zu machen.

„Krisen verschiedenster Art häufen sich. (…) Neue Krisen erfordern neues Denken – und andere Regelungen als für den Normalfall“, zitieren die Aktivisten zustimmend aus einer Erklärung der Ministerin. Doch: „Krisenfestigkeit lässt sich nicht mit einem Kahlschlag bei Klinikstandorten und Bettenkapazitäten erreichen.“

Faktenbasierte Kritik an fehlender Krisenresilienz

Die Aktionsgruppe stützt ihre Kritik unter anderem auf folgende Erkenntnisse:

  • Das Grünbuch 2020 im Auftrag des Bundesinnen- und Bundesforschungsministeriums kam zu dem Schluss, dass die Klinikbettenkapazitäten in Deutschland – insbesondere in der Fläche – unzureichend sind.
  • Während der Corona-Pandemie im Jahr 2021 mussten bayerische COVID-19-Patient:innen nach NRW verlegt werden, weil mehrere bayerische Krankenhäuser überlastet waren.

Diese Fakten belegen laut der Aktionsgruppe: „Wer die Gesundheitsversorgung krisenfester gestalten will, darf nicht gleichzeitig Strukturen fördern, die zum Abbau stationärer Versorgung führen.“

Kritik am 7-Punkteplan des Gesundheitsministeriums

Im Fokus der Kritik steht insbesondere der 7-Punkteplan zur Umsetzung der Krankenhausreform in Bayern, der laut der Aktionsgruppe eine Strukturreduktion durch die Hintertür bedeute. Als problematisch werden u. a. benannt:

  • Struktur- oder Umsetzungsgutachten, die oft Klinikschließungen oder Zusammenlegungen empfehlen
  • Fördermittelverzicht bei Nutzungsänderung, was Schließungen erleichtert
  • Erhöhung der akzeptierten Fahrzeit zur Notfallversorgung auf 45 Minuten, während der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine maximale Fahrzeit von 30 Minuten als medizinisch notwendig definiert
Forderungen an die Bayerische Staatsregierung

Die Aktionsgruppe appelliert daher nachdrücklich an die Staatsregierung und Ministerin Gerlach:

  1. Erhalt aller bedarfsnotwendigen Klinikstandorte in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft
  2. Ausbau stationärer Versorgungskapazitäten zur Stärkung der Krisenresilienz
  3. Verknüpfung des Expertenrats Gesundheitssicherheit mit einer aktiven Klinikstandortstrategie

„Ohne wohnortnahe Krankenhausversorgung bleibt Gesundheitssicherheit ein leeres Versprechen“, heißt es in der Stellungnahme abschließend.