Krankenhauspolitischer Handlungsbedarf nach der Bundestagswahl
Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft mahnt nach der Bundestagswahl krankenhauspolitischen Reformbedarf an.
Die Situation der Krankenhäuser ist nach 18 Monaten Pandemie weiterhin schwierig. Größter Handlungsbedarf besteht bei der gesicherten und vollständigen finanzierung der Personalkosten. Die Lücke in der Investitionsfinanzierung muss geschlossen werden. Weitere Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel sowie eine Offensive gegen Bürokratie sind dringend. Die konzeptionelle Entwicklung regionaler Versorgungsnetzwerke und eine Stärkung ambulanter Behandlungen am krankenhaus stehen ebenfalls auf der Krankenhausagenda. Wir erinnern an unsere Forderungen 2021. […]
… Medizinischen Dienst und Medizincontrolling abschaffen
Zum Bürokratiekollaps des bestehenden Systems trägt maßgeblich bei, dass die Krankenkassen die Abrechnungsprüfungen stetig ausweiten und die Krankenhäuser mit den Prüfungen ihres Medizinischen Dienstes (md) massiv belasten. Dieser Entwicklung sollte zwar durch das mdk-reformgesetz Einhalt geboten werden. Leider sieht dieses jedoch Regelungen vor, die es den Krankenkassen erlauben, durch pauschale Strafzahlungen den Krankenhäusern in erheblichem Umfang finanzielle Mittel zu entziehen. Damit wurde ein kontraproduktiver Anreiz gesetzt, der zwar die Prüfquote ab 2021 auf 12,5 Prozent begrenzt, der aber auch zu einem Maximum an Strafzahlungen führen wird. Solange das Misstrauen gegenüber Krankenhäusern nicht beendet und das System nicht radikal vereinfacht wird, werden die Konflikte aus den Abrechnungsprüfungen weiter zunehmen. […]
Download: Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V. (PDF, 387KB)