Houston, wir haben ein (AOP-)Problem

Krankenkassen fokussieren verstärkt vollstationäre AOP-Leistungen – Kliniken warnen vor Liquiditätsrisiken und neuer Prüfdynamik

Die Einführung der Prüfquotenregelung nach § 275c Abs. 3 SGB V sollte die jahrelang kritisierte „schrankenlose Prüfmaschinerie“ der Krankenkassen im DRG-System eindämmen. Tatsächlich hat die Begrenzung der stichprobenartigen Abrechnungsprüfungen die Fallzahlen der MD-Prüfungen erheblich reduziert. Die Anwaltskanzlei Bregenhorn-Wendland Rechtsanwälte berichtet in einem aktuellen Beitrag vor einer wachsenden Prüfpraxis der Krankenkassen, die vollstationär erbrachte Leistungen aus dem AOP-Katalog verstärkt ins Visier nehmen. Die Entwicklung wird von vielen Kliniken als neues Einfallstor für Rechnungskürzungen gesehen – und findet außerhalb der regulären Prüfquotenregelung statt.

1 Antwort

  1. S. Renner sagt:

    genau diese Systematik beobachten wir auch in unserem Klinikum. Neben diesem, werden auch immer häufiger per § 301 REchnungen abgewiesen, es werden NUB Entgelte auf einmal nicht bezahlt, es gäbe andere Vereinbarungspreis usw. usw. Darauf täglich zu reagieren und das kurzfristig, ist aufgrund des Fehlens einer einheitlichen Kommunikationsebene mit den Kostenträgern nicht immer möglich (Email, Telefon).

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