Hessen fordert abgestimmte GKV- und Krankenhausreformen
Gesundheitsministerin Stolz warnt im Bundesrat vor Zielkonflikten zwischen Finanz- und Strukturreform
Die hessische Landesregierung dringt auf eine eng abgestimmte Umsetzung der geplanten Reformen im Gesundheitswesen. Im Vorfeld der Bundesratsstellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz betont das Diana Stolz, dass Finanzreform und Strukturreform nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Ziel müsse eine stabile, patientenzentrierte Versorgung sein.
Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege unterstützt nach eigenen Angaben grundsätzlich das Ziel einer stabilen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig warnt das Land jedoch vor möglichen negativen Auswirkungen zusätzlicher Sparmaßnahmen auf ambulante und stationäre Versorgungsstrukturen.
Die hessische Gesundheitsministerin betont, dass Patientenversorgung und Versorgungsqualität im Zentrum aller Reformschritte stehen müssten. Insbesondere dürften neue gesetzliche Vorgaben die ambulante Versorgung nicht schwächen oder bestehende Strukturen destabilisieren. Ein zentraler Streitpunkt ist die sogenannte Fixkostendegression im ambulanten Bereich. Diese sieht eine sinkende Vergütung bei steigender Leistungsmenge vor. Hessen fordert gemeinsam mit Bayern deren Abschaffung, da diese Regelung aus Sicht der Länder jene benachteilige, die einen besonders hohen Versorgungsbeitrag leisten.
Im Krankenhausbereich warnt Hessen vor einer Überlastung der Einrichtungen durch parallele Reform- und Sparprozesse. Während die Krankenhausreform strukturelle Anpassungen erfordere, dürften kurzfristige Einsparvorgaben die Umsetzung nicht zusätzlich erschweren. Besonders kritisch bewertet das Land die Diskussion um die Refinanzierung von Pflegepersonalkosten. Zwar werde die Bedeutung der Pflege im Zuge der Reformen gestärkt, gleichzeitig entstünden jedoch finanzielle Unsicherheiten für Krankenhäuser, wenn Kostensteigerungen nicht vollständig ausgeglichen würden.
Neben der stationären Versorgung legt Hessen einen Schwerpunkt auf die Sicherung der ambulanten Strukturen. Hausärztliche Versorgung, psychotherapeutische Angebote sowie pädiatrische Versorgung sollen nach Ansicht des Landes gezielt gestärkt und nicht durch Budgetdeckelungen eingeschränkt werden. Auch die Prävention und frühzeitige Behandlung psychischer Erkrankungen werden als zentrale Elemente einer langfristig tragfähigen Versorgungsstrategie hervorgehoben. Ziel sei es, Chronifizierungen zu vermeiden und gleichzeitig die Versorgungskapazitäten zu entlasten.
Grundsätzlich erkennt Hessen die Notwendigkeit an, die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Gleichzeitig wird jedoch davor gewarnt, strukturelle Eingriffe vorzunehmen, die Innovationen, Versorgungsqualität oder Versorgungssicherheit gefährden könnten. Die Landesregierung fordert daher eine stärkere Koordination zwischen Bund und Ländern, um sicherzustellen, dass Reformmaßnahmen im ambulanten, stationären und pflegerischen Bereich nicht gegeneinander wirken, sondern ein gemeinsames Ziel verfolgen: eine langfristig stabile und flächendeckende Gesundheitsversorgung.




