Streit um Krankenhausrechnungen zwischen Kliniken und Krankenkassen ist auf Bundesebene beigelegt

Einigung auf gemeinsame Empfehlung für alle Klagefälle und Aufrechnungen auf Bundesebene

Unter Vermittlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV-SV) sowie der Verbände der Kassenarten auf Bundesebene heute auf eine gemeinsame Empfehlung für alle Klagefälle und Aufrechnungen geeinigt.

Danach sollten die Konfliktparteien prüfen, vor Ort die Klagen und Aufrechnungen fallen zu lassen, sofern die neu definierten Kriterien zur Behandlung von Schlaganfall- und Geriatrie-Patienten erfüllt sind. Im Streit um die Abrechnung der Mehrwertsteuer bei Krebsmedikamenten empfehlen DKG und GKV-SV, die Klagen und Aufrechnungen ruhen zu lassen, bis das dazu Anfang kommenden Jahres eine Entscheidung gefällt hat.

Download:  zum Umgang mit den vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG)und vor dem Hintergrund der Übergangsregelung des § 325 SGBVund den Regelungen in den §§ 109, 295 und 301 SGB V in·der Fassung des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 09.November 2018 (BR-Drs.560/18) vor den Sozialgerichten anhängig gemachten Klagen wegen Rückzahlung von geleisteten Vergütungen beziehungsweise mit entsprechenden Aufrechnungen (PDF, 132KB)

Pressemitteilung: Bundesgesundheitsministerium

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