Sektorenübergreifende Versorgung: Kodierung bleibt zentraler Faktor

Kaysers Consilium sieht trotz Tagesentgelten weiterhin hohe Relevanz der DRG-Systematik

Mit der Einführung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen (süV) gemäß § 115g SGB V rückt eine neue Versorgungsform in den Fokus der Krankenhausreform. Ein aktueller Kommentar von Kaysers Consilium (März 2026) macht deutlich, dass die klinische Kodierung auch unter veränderten Abrechnungsbedingungen eine zentrale Rolle behalten wird.

Anfang März 2026 hat die gemeinsame Selbstverwaltung eine Vereinbarung zum Leistungskatalog der süV vorgelegt. Ziel dieser neuen Versorgungsstruktur ist es, eine wohnortnahe internistische und geriatrische Grundversorgung sicherzustellen. Insbesondere kleinere Krankenhäuser sollen perspektivisch in solche intersektoralen Zentren überführt werden, die sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen anbieten.

Ein wesentlicher Unterschied zur klassischen Krankenhausversorgung liegt in der Vergütung: Stationäre Leistungen in süV werden nicht mehr über Fallpauschalen, sondern über krankenhausindividuelle Tagesentgelte abgerechnet. Dennoch bleibe unklar, ob und in welchem Umfang weiterhin eine DRG-Gruppierung erforderlich ist. Es gebe jedoch „zahlreiche Indizien“, dass die bestehende Systematik weiterhin eine Rolle spielt.

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