DKG und GKV-Spitzenverband einigen sich auf Leistungsspektrum sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen
Vereinbarung legt Grundlagen für neue Versorgungsform im Rahmen der Krankenhausreform – Fokus auf wohnortnahe internistische und geriatrische Behandlung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf das stationäre Leistungsspektrum der künftigen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) verständigt. Mit der Vereinbarung setzt die gemeinsame Selbstverwaltung einen zentralen Baustein der Krankenhausreform um. Ziel der neuen Einrichtungen ist es, eine wohnortnahe ambulante sowie nicht-komplexe stationäre Versorgung zu ermöglichen.
Neuer Leistungskatalog nach § 115g SGB V soll wohnortnahe Grundversorgung stärken (06.03.2026)
Nach Angaben der Vertragspartner orientiert sich die Einigung weitgehend an den Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Die sektorenübergreifenden Einrichtungen sollen insbesondere Leistungen der Inneren Medizin und Geriatrie erbringen. Die vereinbarte Mindestliste stationärer Leistungen umfasst unter anderem Behandlungen von Atemwegserkrankungen, gastrointestinalen Erkrankungen sowie weitere internistische Basisdiagnosen. Darüber hinaus können Einrichtungen zusätzliche stationäre Leistungen aus dem Bereich der Inneren Medizin und der Altersmedizin anbieten, sofern dies dem jeweiligen Versorgungsauftrag entspricht.
Neben stationären Leistungen sollen die neuen Einrichtungen auch ambulante Leistungen aus dem Katalog des ambulanten Operierens (AOP) sowie Leistungen aus dem Hybrid-DRG-System erbringen können. Voraussetzung ist, dass die entsprechende fachärztliche Kompetenz vor Ort vorhanden ist. Gleichzeitig haben DKG und GKV-Spitzenverband Mindestanforderungen für die Leistungserbringung definiert, die dem vorgesehenen Versorgungsprofil dieser Einrichtungen entsprechen.
DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß betonte die Bedeutung der neuen Versorgungsform insbesondere für Regionen außerhalb der großen Ballungsräume. „Stationäre Leistungen mit geringer Komplexität sowie AOP- und Hybrid-Leistungen werden wohnortnah erreichbar und in guter Qualität vorhanden sein“, erklärte Gaß. Die DKG habe sich seit Jahren für eine stärkere Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung eingesetzt.
Auch der GKV-Spitzenverband sieht in der Einigung einen wichtigen Schritt für die Umsetzung der Krankenhausreform. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erklärte, mit den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werde eine Grundlage für eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung der Länder geschaffen. Insbesondere kleinere Krankenhäuser erhielten damit eine Möglichkeit, ihr Leistungsangebot anzupassen. Gleichzeitig könne dadurch Überversorgung in Ballungsräumen reduziert und die Versorgung in ländlichen Regionen stabilisiert werden.
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V bleiben formal zugelassene Krankenhäuser, unterliegen jedoch nicht der Leistungsgruppensystematik der Krankenhausreform. Sie konzentrieren sich auf die Behandlung weniger komplexer Krankheitsbilder, insbesondere internistischer und geriatrischer Erkrankungen. Typische Behandlungsfelder umfassen etwa Infektionen, Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, respiratorische Erkrankungen wie COPD sowie gastrointestinale oder urogenitale Erkrankungen.
Intensivmedizinische oder umfassende notfallmedizinische Leistungen sind in diesen Einrichtungen hingegen nicht vorgesehen. Ergänzend können sie ambulante und pflegerische Angebote bereitstellen, um die medizinische Grundversorgung wohnortnah zu sichern. Nach Angaben der Beteiligten wird damit gerechnet, dass erste sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ab dem Jahr 2027 ihren Betrieb aufnehmen könnten.




