G-BA erweitert Mindestmengenregelung zur Kolonkarzinomchirurgie
Neue OPS-Codes für anteriore Rektumresektion werden in Leistungsberechnung aufgenommen – Übergangsfristen angepasst
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt, wird die Mindestmengenregelung für die Kolonkarzinomchirurgie erweitert. Künftig werden auch OPS-Codes der anterioren Rektumresektion (Gruppe 5-484.3) in die Leistungsberechnung einbezogen. Die Anpassung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft und soll die onkologische Chirurgie im Übergangsbereich zwischen Kolon- und Rektumkarzinomen vollständiger abbilden.
Der G-BA reagiert damit auf die Notwendigkeit, onkologische Resektionen im Bereich des Kolons sowie des rektosigmoidalen Übergangs systematisch in die Mindestmengenbewertung einzubeziehen. Ziel der Regelung ist es, die Leistungsrealität in der chirurgischen Versorgung von kolorektalen Tumoren präziser abzubilden und damit die Qualität der Versorgung weiter zu sichern.
Konkret werden verschiedene OPS-Kodes der anterioren Rektumresektion, darunter offen chirurgische und laparoskopische Verfahren sowie Kombinationen mit Anastomose oder Enterostoma, in die Anlage der Mindestmengenregelungen aufgenommen. Diese Leistungen sind künftig für die Berechnung der jährlichen Fallzahlen im Bereich der Kolonkarzinomchirurgie relevant.
Die Mindestmengenregelung für die planbare chirurgische Behandlung des Kolonkarzinoms war bereits im November 2024 beschlossen worden und wird nach einer Übergangsphase ab 2027 wirksam. Die nun erfolgte Ergänzung wirkt sich insbesondere auf die erste verbindliche Prognosedarlegung aus, die Krankenhäuser bis zum 7. August 2026 abgeben müssen.
Dabei wird ausdrücklich geregelt, dass die neu aufgenommenen OPS-Kodes bereits für die Berechnung der Leistungsmenge der Jahre 2025 und 2026 berücksichtigt werden dürfen. Damit wird die Übergangsphase für Kliniken erweitert, die entsprechende Leistungen neu oder erstmals seit 2025 erbringen.
Stufenweise Einführung der Mindestmenge
Die Mindestmenge für die Kolonkarzinomchirurgie wird schrittweise angehoben. Für 2027 gilt eine Mindestmenge von 20 Eingriffen pro Jahr, 2028 steigt sie auf 25, ab 2029 auf 30 Fälle. Landesbehörden können in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen, wenn andernfalls die flächendeckende Versorgung gefährdet wäre. Die Krankenkassen müssen solchen Ausnahmen zustimmen.
Mit der Anpassung des OPS-Katalogs reagiert der G-BA auf die zunehmende Differenzierung chirurgischer Verfahren und die damit verbundene Abgrenzungsproblematik zwischen Kolon- und Rektumchirurgie. Ziel ist eine einheitlichere und sachgerechtere Grundlage für die Mindestmengensteuerung im onkologischen Bereich.




