DKG über das BSG-Urteil zur Frühchen-Versorgung: Schwarze Tage für die Beatmungsmedizin

Mit seiner aktuellen Rechtsprechung zu Beatmungsleistungen bei Frühgeborenen hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts erneut eine Entscheidung gegen fundierte medizinische Erkenntnisse getroffen. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum: „Die weltweit etablierte -Therapie (High Flow Nasal Cannula) als besonders schonendes Verfahren der Atemunterstützung eines Frühchens nicht als der konventionellen Beatmung gleichwertig anzuerkennen, ist ein weiteres Urteil, das die Versorgungsqualität außer Acht lässt. , die zum Wohle der kleinsten Patienten möglichst das weniger belastende Verfahren anwenden, werden in eine finanzielle Schieflage gebracht. Die Kassen, die solche anstreben, müssen sich fragen lassen, ob sie nicht selbst zu ökonomischen Fehlanreizen beitragen.”

Hintergrund ist, dass die Zahl der Beatmungsstunden für die Vergütungseinstufung im Fallpauschalensystem relevant ist. Während bei der Festlegung der für die genutzten Kodierrichtlinien und der darin vorgegebenen Stundenzählung nicht zwischen unterschiedlichen Formen der Beatmung und der Atmungsunterstützung bei Neugeborenen unterschieden wurde, verneint nun das BSG die Anerkennung des schonenderen Verfahrens bei der Zählung der Beatmungsstunden. Für die Krankenhäuser geht es dabei um mehrere 100 Millionen Euro.

Im vorliegenden Fall wurde über die sehr aufwendige Beatmungstherapie sowohl eines Frühchens mit einem Geburtsgewicht von 1335 Gramm als auch eines fünf Monate alten Säuglings verhandelt. Beide Patienten wurden in den jeweiligen Krankenhäusern mit der in der Neonatologie und Neugeborenen- weltweit etablierten HFNC-Therapie behandelt. […]

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

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