HFNC ist keine Beatmung

Richter

© yayayoyo

Lange haben wir uns mit MDK und Kassen über HFNC (High Flow Nasal Cannula) auseinandergesetzt. Ist die High-Flow Behandlung einem CPAP gleichzusetzen oder nicht? Das Bundessozialgericht hat heute entschieden…

HFNC

Gerade die neonatologischen Zentren der Bundesrepublik interessiert die Behandlung mit einer High Frequency Nasal Cannula, HFNC oder “Nasen-CPAP”. Bekanntlich darf man CPAP bei Neu- und Frühgeborenen als Beatmungszeit zählen. Für die (sehr hohe) Vergütung für die Behandlung von Neugeborenen kann die Beatmungszeit ein wesentlicher Faktor sein.

Die Rechtslage

Selbständige Arbeit als Kodierfachkraft / MD-Managerin / Beraterin.

Klingt das für dich nach einer guten Idee?
Dann ist unser Partnerprogramm für dich gemacht!

Es gibt mittlerweile eine Reihe von sich widersprechenden Urteilen zu der Frage, ob HFNC als CPAP (oder sogar Beatmungszeit) gelten darf, oder nicht. Eine Übersicht finden Sie hier.

Das BSG hatte einen Fall aus München schon seit einem Jahr auf der Agenda: B 1 KR 13/18 R. Es geht um frühgeborenes Kind (1.335 g), das unter anderem 33 Stunden lang mit HFNC behandelt wurde. Letztlich ging es um die Frage, ob die 33 Stunden mitzählen bei der Dauer der maschinellen Beatmung (dadurch wurde die 94-Stunden-Grenze durchschlagen – Streitwert ca. 9.000 €)

In den beiden Vorinstanzen wurde die Sache im Sinne des Krankenhauses entschieden. Nicht so das BSG.

 “HFNC ist keine maschinelle Beatmung im Sinne der maßgeblichen Kodierregel DKR 1001h. …”

“Die Beatmung des Versicherten mittels HFNC wird auch nicht dadurch einer maschinellen Beatmung gleichgestellt, dass nach der Kodierregel “zusätzlich ein Kode aus 8-711 (…) anzugeben” ist, wenn bei Neugeborenen und Säuglingen eine maschinelle Beatmung erfolgt.”

Ob die HFNC-Behandlung als Entwöhnungszeit (also CPAP) gelten darf, lässt der erste Senat offen: Es seien keine Feststellungen über eine mögliche “Gewöhnung” an der Beatmung getroffen worden. Das bleibt dann dem LSG Bayern überlassen, das den Fall nun erneut entscheiden muss.

Spezielle Fragen zur Kodierung und im MD-Management ohne aufwendige Recherche beantworten?
Unser online Praxis-Handbuch!

Kommentar

© tobilander – Fotolia

Endlich ist eine klare Entscheidung in der Sache getroffen. Krankenhäuser mögen sich zunächst ärgern, dass die Kasse beim höchsten Sozialgericht mal wieder Recht bekommt und die Sache gedanklich zu einer Reihe von fraglichen Entscheidungen hinzufügen.

Das ist aber zu kurz gesprungen. Es gibt eine überschaubare Anzahl neonatologischer Zentren, für die die Entscheidung unmittelbar von Bedeutung ist. Diese sind gut vernetzt und gerade der ärztliche Dienst tauscht sich rege über mögliche Abrechnungsmodalitäten aus.

Wenn dort die Beatmung, von einer widersprüchlichen Rechtslage beflügelt, uneinheitlich oder gar konsequent falsch gezählt wird, werden hohe Summen zu Unrecht in diese Zentren fließen. Dieses Geld fehlt dem Krankenhausbudget des betreffenden Bundeslandes und führt letztlich zu einem niedrigen Basisfallwert. Das ist wiederum zum Nachteile aller Krankenhäuser, besonders derer, die eben keine Neonatologie betreiben.

Wir alle, Kostenträger und Leistungserbringer, profitieren von einer eindeutigen Regelung: So bekommt jeder was er bekommen soll. InEK wird mit der Kalkulation dafür sorgen, dass die Vergütung angemessen bleibt/wird. So zumindest die Erwartung / Hoffnung.

Kritik ist hier angebracht an die Selbstverwaltung, die uns alle unerträglich lange auf eine solche Regelung hat warten lassen. Scheinbar fischen unsere obersten Vertreter gerne im Trüben und lassen ihre Arbeit von den Gerichten machen.

Online Schulungen Kodierung für Profis und Anfänger?
Schauen Sie sich unsere E-Learning-Angebote an!