Die Länder können aus guten Gründen dem Krankenhaustransparenzgesetz so nicht zustimmen

Die wirtschaftliche Lage der lässt derzeit nur düstere Prognosen zu, während die angestrebte im Ringen um das Transparenzgesetz im feststeckt. Für den Verband leitender ärztinnen und -ärzte (VLK) gibt es gute Gründe, die aus Verbände- und Ländersicht gegen das Gesetz sprechen. Die Argumentation des Bundesgesundheitsministers, die Verzögerung des Transparenzgesetzes befördere ein , ist irreführend. Das Gesetz enthält einen zielgerichteten Eingriff in die Krankenhausplanung durch die vorgesehene Zuteilung von Leistungsgruppen für die über einen neuen des Instituts für das im Krankenhaus (). Dem können die Länder so nicht zustimmen. Daher ist eine Überarbeitung dringend geboten.

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