Diabetologische Expertise in Krankenhäusern stärken: DDG fordert verbindliche Anerkennung im KHAG
Jeder fünfte Patient im Krankenhaus hat Diabetes – Fachwissen und strukturierte Versorgungsstrukturen entscheidend für Behandlungserfolg
Anlässlich der Verbände-Anhörung zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) am 21. August 2025 im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ihre Forderung nach einer stärkeren Berücksichtigung diabetologischer Expertise in allen relevanten Leistungsgruppen bekräftigt. In ihrer Stellungnahme hebt die Fachgesellschaft hervor, dass jeder fünfte Krankenhauspatient Diabetes als Begleiterkrankung hat und eine hochwertige Weiterversorgung während des stationären Aufenthalts erforderlich ist, um lebensbedrohliche Komplikationen zu verhindern.
Verbindliche Anerkennung von Zusatzweiterbildungen
Die DDG fordert, dass die Zusatzweiterbildung Diabetologie der Ärztekammern sowie der DDG in den Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Komplexe Endokrinologie/Diabetologie“ verbindlich anerkannt wird. Professorin Dr. Julia Szendrödi, Präsidentin der DDG aus Heidelberg, betont: „Die Zusatzweiterbildung Diabetologie muss in den Leistungsgruppen verbindlich anerkannt werden.“
Derzeit versorgen bundesweit etwa 4.300 Internistinnen und Internisten mit Zusatzweiterbildung Diabetologie Krankenhauspatientinnen und -patienten mit Diabetes. Demgegenüber stehen lediglich rund 300 Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie, wovon etwa die Hälfte ambulant tätig ist. Professor Dr. Andreas Fritsche, Past-Präsident der DDG, warnt: „Werden ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie/Diabetologie berücksichtigt, droht eine reale Bedrohung für die Versorgung der Diabetespatientinnen und -patienten sowie für die ärztliche Weiterbildung.“
Fachpersonal mit Diabetesexpertise unverzichtbar
Darüber hinaus fordert die DDG die Integration von Gesundheitsfachkräften mit Diabetesexpertise – etwa Diabetesberaterinnen DDG oder Pflegefachkräfte mit entsprechender Weiterbildung – in die Strukturen relevanter Leistungsgruppen. Bundesweit sind aktuell 6.188 Diabetesberaterinnen und -berater DDG, 9.175 Diabetesassistentinnen und -assistenten DDG sowie 4.090 Fuß- und Wundassistentinnen und -assistenten DDG im Einsatz. Professor Fritsche betont: „All diese Fachkräfte beraten täglich Betroffene und leisten einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit.“
Kooperationen sichern Versorgung im ländlichen Raum
Die DDG empfiehlt zudem Kooperationsverträge zwischen Kliniken und niedergelassenen diabetologischen Schwerpunktpraxen, insbesondere für kleinere Häuser im ländlichen Raum. Professor Dr. Baptist Gallwitz, Mediensprecher der DDG, erklärt: „Eine verbindliche Zusammenarbeit an dieser Schnittstelle kann Komplikationen verhindern und das Behandlungsergebnis entscheidend positiv beeinflussen.“
Weiterbildung und finanzielle Absicherung sichern Zukunft
Eine gesicherte Finanzierung der Weiterbildung sei entscheidend, um den ärztlichen Nachwuchs für die Diabetologie zu gewinnen. Szendrödi betont: „Vorhaltepauschalen müssen so gestaltet sein, dass auch sprechende Medizin und beratende Berufe kostendeckend abgebildet werden.“
Offene Fragen bleiben
Trotz positiver Signale weist die DDG darauf hin, dass noch grundlegende Punkte offen bleiben, etwa die evidenzbasierte Berechnung der Vorhaltevergütung und die Zuordnung von Patientinnen und Patienten zu den richtigen Leistungsgruppen. Gallwitz mahnt: „Andernfalls droht eine Qualitätsverschlechterung, die die Intention der Krankenhausreform konterkarieren würde.“
Abschließend betont die DDG, dass sie den Reformprozess weiterhin konstruktiv begleiten wird: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Wohl aller Patientinnen und Patienten und vor allem der Menschen mit Diabetes bei allen Reformschritten im Mittelpunkt steht“, so Präsidentin Szendrödi.




