Hessens Kliniken passen Leistungsanträge für Krankenhausreform an

Rund 100 Krankenhäuser nutzen Nachprüfungsverfahren nach Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes

Die Umsetzung der Krankenhausreform in Hessen tritt in die nächste Phase ein. Wie das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 1. Juni 2026 mitteilte, haben rund 100 Krankenhäuser ihr geplantes künftiges Leistungsangebot an die Vorgaben des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) angepasst und erneut prüfen lassen. Die Nachprüfungen sollen sicherstellen, dass die Kliniken die neuen bundesrechtlichen Qualitätsanforderungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen erfüllen.

Nach Angaben des Ministeriums wurde das Antragsverfahren bewusst parallel zum Inkrafttreten des KHAG erneut geöffnet. Dadurch erhielten die Krankenhäuser die Möglichkeit, bereits eingereichte Anträge zu aktualisieren und an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die finale Zuweisung der Leistungsgruppen soll weiterhin bis Ende 2026 erfolgen. Gesundheitsministerin Diana Stolz bezeichnete das Vorgehen als Bestandteil des hessischen Umsetzungsprozesses. Die hohe Beteiligung der Krankenhäuser zeige, dass die Einrichtungen aktiv auf die neuen gesetzlichen Vorgaben reagieren und die Gelegenheit zur Nachsteuerung nutzen.

Im Mittelpunkt der Aktualisierungen standen insbesondere Angaben zur personellen Ausstattung, zur technischen Infrastruktur sowie zu neu geschlossenen Kooperationen zwischen Krankenhäusern. Darüber hinaus konnten Einrichtungen eine erneute Prüfung beantragen, wenn sich durch die geänderten gesetzlichen Kriterien ein anderes Bewertungsergebnis ergeben könnte. Ein Beispiel hierfür ist die Absenkung der Vollbeschäftigungsgrenze im ärztlichen Dienst von 40 auf 38,5 Wochenstunden, die Auswirkungen auf die Erfüllung bestimmter Qualitätsvorgaben haben kann.

Für das Krankenhausmanagement haben die Anpassungen erhebliche Bedeutung. Die künftig zugewiesenen Leistungsgruppen entscheiden darüber, welche medizinischen Leistungen Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausreform dauerhaft anbieten dürfen. Damit werden die Leistungsgruppen zu einem zentralen Steuerungsinstrument für Spezialisierung, Kooperationen und die zukünftige Krankenhausplanung.

Der weitere Zeitplan ist bereits festgelegt. Der Medizinischer Dienst Hessen soll die Prüfungen bis zum 31. Juli 2026 abschließen und die entsprechenden Gutachten erstellen. Auf dieser Grundlage beginnt anschließend die konkrete Planungsphase für das zukünftige stationäre Versorgungsnetz in Hessen. Im nächsten Schritt erhalten die Krankenhäuser Entwürfe ihrer Feststellungsbescheide mit den vorgesehenen Leistungsgruppen. Die Einrichtungen können hierzu Stellung nehmen, bevor das Ministerium die endgültigen Bescheide erstellt. Nach Auswertung aller Rückmeldungen sollen die finalen Entscheidungen zum Jahresende bekanntgegeben werden.

Die hessische Umsetzung gilt bundesweit als einer der fortgeschrittenen Prozesse bei der Einführung der Krankenhausreform. Für viele Kliniken werden die kommenden Monate entscheidend sein, da die Leistungsgruppenzuweisungen die strategische Ausrichtung der Standorte und deren zukünftige Rolle in der regionalen Versorgung maßgeblich bestimmen werden.

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