DGN und DSG kritisieren Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)
Schlaganfallversorgung in ländlichen Regionen gefährdet
In einer Stellungnahme vom 4. Juli 2024 äußern die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) scharfe Kritik am aktuellen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Der am 15. Mai 2024 vom Kabinett der Bundesregierung beschlossene Entwurf berücksichtigt die Schlaganfallversorgung in teleneurologisch unterstützten Schlaganfalleinheiten (Stroke Units) nicht mehr, obwohl dies im Referentenentwurf vom 13. März 2024 noch vorgesehen war, analog zum Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2022.
DGN und DSG befürchten, dass durch diese Änderung die Länder keine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung von Schlaganfallpatienten in ländlichen Regionen mehr sicherstellen können. Die beiden Fachgesellschaften fordern daher dringend eine Nachbesserung des derzeitigen Entwurfs, um die akute Schlaganfallversorgung weiterhin gewährleisten zu können…
Im Ergebnis wird eine Überarbeitung des KHVVG mit folgende Ergänzungen in der Leistungsgruppe Stroke-Unit gefordert:
- Ergänzung der Kriterien für die Leistungsgruppe Stroke-Unit durch die Kriterien für TeleStroke-Units (OPS 8-98b; andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls),
- Ergänzung bei den Bestimmungen für ‚Sachliche Ausstattung‘ bzgl. CT/MRT und CT/MRT-Angiographie durch „Teleradiologie möglich“,
- Anwendung der 30-Minuten maßgeblichen Fahrzeitregelung für die Leistungsgruppe Stroke-Unit (einschl. TeleStroke-Unit) analog Allgemeine Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie im §6A (4) Krankenhausfinanzierungsgesetz,
- Änderung der Zuweisung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben durch Ergänzung von Level-3-Krankenhäusern nach §135d Abs.4 Satz 2 Nummer 1 SGB V bei entsprechendem Nachweis von Kompetenzen und Bedarf.




