Ärztliche Personalbemessung: Grüne hinterfragen KPMG-Studie und Umsetzung des KHVVG

Kritik an Datenqualität und Repräsentativität der Erprobung zur ärztlichen Personalausstattung in Krankenhäusern

Mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung rückt die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur ärztlichen Personalbemessung in Krankenhäusern in den Fokus. Hintergrund ist der Abschlussbericht einer von der KPMG durchgeführten Erprobung des Instruments „ÄPS-BÄK“ zur Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung. Die Abgeordneten stellen insbesondere die Datenqualität, die Repräsentativität der Stichprobe und die Aussagekraft der Ergebnisse infrage.

Die Einführung einer systematischen ärztlichen Personalbemessung zählt zu den bislang wenig beachteten, aber potenziell weitreichenden Bestandteilen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Mit § 137m SGB V wurde erstmals gesetzlich verankert, dass Krankenhäuser eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung sicherstellen und entsprechende Daten erfassen müssen.

Vor diesem Hintergrund hatte das Bundesministerium für Gesundheit die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit der Erprobung eines von der Bundesärztekammer entwickelten Instruments zur ärztlichen Personalbemessung beauftragt. Ziel war es, die Eignung des Systems für eine bundesweite Anwendung zu prüfen und Erkenntnisse für eine mögliche spätere Einführung zu gewinnen.

KPMG: Erprobung eines Konzeptes zur Ermittlung einer angemessenen ärztlichen Personalausstattung in Abteilungen der somatischen Versorgung von Erwachsenen und Kindern
Bundesministerium für Gesundheit Referat 216 – Grundsatzfragen der Krankenhausversorgung, Krankenhausfinanzierung und Personal im Krankenhaus (11/2025)

Die nun vorliegende Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion macht deutlich, dass die Ergebnisse der Erprobung erhebliche Fragen aufwerfen. Im Mittelpunkt der Kritik steht die geringe Beteiligung der Krankenhäuser. Obwohl laut Gesetz eine aktive Mitwirkung vorgesehen war, beteiligte sich nach Angaben der Fragesteller nur ein Teil der ausgewählten Einrichtungen an der Datenerhebung. Von ursprünglich 72 Krankenhäusern hätten lediglich 37 verwertbare Datensätze geliefert.

Zudem verweisen die Abgeordneten auf Aussagen des KPMG-Berichts, wonach die Qualität der erhobenen Daten lediglich als „bedingt valide“ einzustufen sei. Kritisch hinterfragt werden insbesondere subjektive Zeitschätzungen der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie fehlende standardisierte Vorgaben zur Datenerhebung. Nach Ansicht der Fragesteller könnten diese Faktoren die Aussagekraft der Ergebnisse erheblich beeinträchtigen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Rolle der ärztlichen Personalbemessung im Rahmen der Krankenhausreform. Das KHVVG sieht vor, dass Personalstrukturen künftig auch für Qualitätsbewertungen und die Vergabe von Leistungsgruppen relevant werden könnten. Die Grünen wollen daher wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Erprobung zieht und ob eine Wiederholung der Untersuchung geplant ist.

Darüber hinaus wird nach der Einrichtung der im Gesetz vorgesehenen Kommission gemäß § 137n SGB V gefragt. Diese soll Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Personalvorgaben und Qualitätsanforderungen im Krankenhausbereich erarbeiten. Aus Sicht der Fragesteller könnte die Kommission eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung eines belastbaren Instruments zur ärztlichen Personalbemessung übernehmen.

Für Krankenhäuser besitzt die Debatte eine erhebliche strategische Bedeutung. Während mit der Pflegepersonalbemessung bereits verbindliche Regelungen existieren, fehlen bislang vergleichbare bundesweite Standards für den ärztlichen Dienst. Die Frage, ob und wie künftig ärztliche Personalressourcen gemessen und bewertet werden, könnte daher direkte Auswirkungen auf Leistungsgruppen, Qualitätsanforderungen und die Finanzierung stationärer Versorgung haben.

Die Antworten der Bundesregierung dürften deshalb mit Spannung erwartet werden. Sie könnten Hinweise darauf liefern, ob die ärztliche Personalbemessung künftig zu einem festen Bestandteil der Krankenhausreform wird oder ob zunächst weitere methodische Grundlagen geschaffen werden müssen.

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