IQWiG startet erste Projekte zu Mindestvorhaltezahlen im Krankenhaus

Bundesgesundheitsministerium beauftragt Institut erstmals mit sechs Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Mai 2026 erstmals konkrete Aufträge des Bundesgesundheitsministeriums zur Entwicklung von Mindestvorhaltezahlen für Krankenhaus-Leistungsgruppen erhalten. Wie das IQWiG mitteilt, umfasst der Auftrag sechs operative und gefäßmedizinische Leistungsbereiche. Die Ergebnisse sollen bis August 2026 vorliegen und bilden eine Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Krankenhausreform.

Mit der Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen zentralen Umsetzungsschritt der Krankenhausreform eingeleitet. Erstmals sollen wissenschaftlich fundierte Mindestvorhaltezahlen für ausgewählte Leistungsgruppen in der stationären Versorgung entwickelt werden.

Nach Angaben des IQWiG wurden im Mai 2026 insgesamt sechs Aufträge vergeben. Diese betreffen die Leistungsgruppen Endoprothetik Hüfte, Revision Hüftendprothetik, Endoprothetik Knie, Revision Knieendprothetik, Carotis operativ bzw. interventionell sowie komplexe periphere arterielle Gefäße. Die Bearbeitung soll bis Anfang August 2026 abgeschlossen sein.

Die Mindestvorhaltezahlen sind ein zentrales Steuerungsinstrument der Krankenhausreform, da sie künftig festlegen sollen, welche Mindestfallzahlen und strukturellen Voraussetzungen Krankenhäuser erfüllen müssen, um bestimmte Leistungen weiterhin anbieten zu dürfen. Ziel ist eine stärkere Konzentration komplexer Leistungen an leistungsfähigen Standorten sowie eine qualitative Absicherung der Versorgung.

Das IQWiG arbeitet nach eigener Darstellung auf Basis einer bereits im Vorfeld entwickelten Methodik, die sowohl Qualitäts- als auch Wirtschaftlichkeitskriterien berücksichtigt. Diese wissenschaftlichen Empfehlungen bilden anschließend die Grundlage für weitere Analysen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), das insbesondere Auswirkungen auf Standortverteilung und Versorgungsstrukturen untersucht.

Auf dieser Grundlage soll das Bundesministerium für Gesundheit im nächsten Schritt Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe per Rechtsverordnung festlegen. Diese Rechtsverordnung bedarf anschließend der Zustimmung des Bundesrates und wird damit Teil der bundesweiten Umsetzung der neuen Krankenhausplanungssystematik.

Aus Sicht des IQWiG markiert der aktuelle Auftragsstart einen wichtigen Übergang von der konzeptionellen Phase in die konkrete Umsetzung. „Wir freuen uns sehr, dass jetzt der Startschuss für konkrete Projekte gefallen ist“, erklärte Tim Mathes, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsökonomie. Nach Abschluss der bisherigen methodischen Vorarbeiten gehe es nun darum, konkrete Empfehlungen für eine zukunftssichere und qualitätsorientierte Versorgung zu entwickeln.

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