Mecklenburg-Vorpommern schafft Grundlage für neue Krankenhausplanung
Rahmenplan des Krankenhausplans tritt in Kraft – Leistungsgruppen sollen ab dem vierten Quartal 2026 zugewiesen werden
Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat den Rahmenplan des neuen Krankenhausplans in Kraft gesetzt. Wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese am 22. Mai 2026 mitteilte, wird damit die rechtliche Grundlage geschaffen, um Krankenhäusern künftig Leistungsgruppen im Rahmen der bundesweiten Krankenhausreform zuzuweisen. Die konkreten Zuweisungen sollen planmäßig im vierten Quartal 2026 erfolgen.
Mit der Inkraftsetzung des Rahmenplans hat Mecklenburg-Vorpommern einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung der Krankenhausreform vollzogen. Künftig soll die Krankenhausplanung nicht mehr primär über Bettenkapazitäten erfolgen, sondern anhand bundesweit definierter Leistungsgruppen gesteuert werden.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums bildet der Rahmenplan künftig gemeinsam mit den noch zu erstellenden Einzelplänen die Grundlage der Krankenhausplanung im Land. Während der Rahmenplan die grundlegenden Vorgaben, Kriterien und Verfahren definiert, werden in den Einzelplänen die konkreten Versorgungsaufträge der einzelnen Krankenhäuser festgelegt.
Mit dem vorliegenden Krankenhausplan löst das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) den fünften Krankenhausplan aus dem Jahr 2012 ab.
Gesundheitsministerin Stefanie Drese bezeichnete den Rahmenplan als zentrale Voraussetzung für eine moderne, transparente und rechtssichere Krankenhausplanung. Ziel sei es, die stationäre Versorgung langfristig flächendeckend, qualitativ hochwertig und wirtschaftlich tragfähig zu sichern.
Bereits im Vorfeld hatte das Land die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Neben Anpassungen des Landeskrankenhausgesetzes wurde auch eine neue Verordnung zur Krankenhausplanungssystematik und zu den Auskunftspflichten der Krankenhäuser verabschiedet. Mit dem nun in Kraft gesetzten Rahmenplan sei der letzte formale Schritt erfolgt, um Leistungsgruppen künftig rechtssicher vergeben zu können.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören neben der Einführung der Leistungsgruppen deren Einteilung in verschiedene Versorgungsstufen. Darüber hinaus berücksichtigt die neue Planungssystematik stärker die Themen Wirtschaftlichkeit und Krisenfestigkeit der Krankenhäuser. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Sicherstellung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen.
Weitere Bestandteile des neuen Planungsansatzes sind klar definierte Planungsverfahren sowie neue Versorgungsanalysen und Bedarfsprognosen für somatische und psychiatrische Leistungsbereiche. Damit soll die Krankenhausplanung stärker an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen der Bevölkerung ausgerichtet werden.
Nach Angaben des Ministeriums wurde der Rahmenplan in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet. Beteiligt waren unter anderem die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, die Krankenkassen, der Städte- und Gemeindetag sowie der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern. Mehrere Klausursitzungen, schriftliche Stellungnahmen und mündliche Erörterungen flossen in die endgültige Ausgestaltung ein.
Für die Krankenhäuser im Land ist insbesondere der weitere Zeitplan von Bedeutung. Die konkreten Entscheidungen über die Zuweisung der Leistungsgruppen sollen nach Angaben des Gesundheitsministeriums im vierten Quartal 2026 getroffen werden. Erst dann wird feststehen, welche Leistungsangebote die einzelnen Krankenhäuser künftig im Rahmen der neuen Krankenhausplanung erbringen dürfen.




