Sachsen-Anhalt reformiert Krankenhausgesetz für neue Planung

Landtag bringt Gesetz zur Umsetzung der Bundes-Krankenhausreform ein

Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landes-Krankenhausgesetzes eingebracht. Ziel ist die Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform, die mit dem Krankenhausanpassungsgesetz am 15. April 2026 in Kraft getreten ist, sowie die Weiterentwicklung der Landeskrankenhausplanung. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne betont dabei insbesondere die Einführung von Leistungsgruppen und die Digitalisierung der Planungsverfahren.

Mit der geplanten Novellierung des Landes-Krankenhausgesetzes reagiert Sachsen-Anhalt auf tiefgreifende Veränderungen in der bundesweiten Krankenhauspolitik. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen im Landtag dient einerseits der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes und andererseits der strukturellen Weiterentwicklung der Krankenhausplanung im Land. Im Zentrum steht dabei die Einführung eines stärker qualitäts- und leistungsorientierten Systems der Krankenhaussteuerung.

Die Reform knüpft an das auf Bundesebene verabschiedete Krankenhausanpassungsgesetz an, das seit dem 15. April 2026 in Kraft ist. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung sogenannter Leistungsgruppen, die künftig die Grundlage für die Zuweisung und Finanzierung von Krankenhausleistungen bilden sollen. Krankenhausstandorte sollen Leistungen künftig nur noch dann erbringen und vergütet bekommen, wenn ihnen die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen wurden und definierte Qualitätsvorgaben erfüllt sind.

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne betonte im Zusammenhang mit der Gesetzesinitiative, dass damit eine rechtssichere Grundlage für die künftige Krankenhausplanung geschaffen werde. Ziel sei es, die komplexen Planungs- und Zuweisungsverfahren durch Vereinheitlichung und Digitalisierung zu vereinfachen und gleichzeitig transparenter zu gestalten. Die Einführung digitaler Antragsverfahren soll dabei sowohl den Verwaltungsaufwand reduzieren als auch die Nachvollziehbarkeit der Planungsentscheidungen erhöhen.

Ein zentrales Element der Reform ist zudem die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu planen. Diese sollen insbesondere in ländlichen Regionen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten stationären Versorgung beitragen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Herausforderungen einer zunehmend differenzierten Versorgungslandschaft, in der stationäre und ambulante Angebote stärker miteinander verzahnt werden müssen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine präzisere Abbildung der Krankenhausplanung vor. Die Leistungsgruppen sollen künftig die Spezialisierung der Standorte stärker abbilden und damit zur Qualitätssteigerung beitragen. Gleichzeitig soll durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und eine stärkere Spezialisierung eine wirtschaftlich tragfähige Versorgungsstruktur erhalten bleiben.

CDU: Krankenhausgesetz soll Planungssicherheit für Kliniken schaffen

Nach Angaben der CDU-Fraktion im Landtag sollen insbesondere die zukünftige Zuweisung von Leistungsgruppen sowie die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen rechtssicher geregelt werden. Ziel ist es, Krankenhäusern frühzeitig Planungssicherheit für ihre zukünftige Ausrichtung zu geben.

Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull, bezeichnete die Leistungsgruppenzuweisung als einen zentralen Baustein für die zukünftige Krankenhausplanung. Krankenhäuser benötigten verlässliche Rahmenbedingungen, um Investitionen, Personalplanung und medizinische Angebote langfristig ausrichten zu können.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion soll die Umsetzung der Krankenhausreform jedoch nicht mit einem Abbau bestehender Versorgungsstrukturen verbunden sein. Ziel bleibe es, alle heutigen Krankenhausstandorte als Orte der medizinischen Versorgung zu erhalten. Gleichzeitig müssten die bestehenden Strukturen an die veränderten Anforderungen des Gesundheitswesens angepasst werden.

Vor diesem Hintergrund spricht sich die CDU für eine stärkere Schwerpunktbildung innerhalb der Krankenhauslandschaft aus. Bestimmte medizinische Leistungen könnten künftig stärker spezialisiert an ausgewählten Standorten erbracht werden, während andere Häuser ihre Rolle in regionalen Versorgungsnetzwerken ausbauen. Ergänzend sollen neue sektorenübergreifende Versorgungsmodelle entwickelt und die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung intensiviert werden.

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