DGfM-Positionspapier: Refinanzierungslücke bei neuen Krankenhausstrukturen durch verzögerte MD-Bescheinigung
Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling fordert gesetzliche Anpassungen zur Sicherstellung der Abrechenbarkeit und Investitionsfähigkeit
Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) weist in ihrem aktuellen Positionspapier auf eine Refinanzierungslücke bei neuen Krankenhausstrukturen hin. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung des §275a SGB V, nach der Bescheinigungen des Medizinischen Dienstes (MD) für neue Versorgungsstrukturen erst ab Antragstellung, nicht rückwirkend, erfolgen dürfen.
Krankenhäuser, die etwa durch Standortzusammenlegungen oder Neubauten neue Strukturen schaffen, müssen Leistungen zunächst vorfinanzieren, da eine Abrechnung ohne MD-Bescheinigung nicht möglich ist. Dies kann mehrere Monate dauern und stellt ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Die DGfM bezeichnet dies als strukturelle Refinanzierungslücke, die sowohl die Investitionsbereitschaft der Träger hemmt als auch die Umsetzung der Krankenhausreform verzögert.






