Datenübermittlung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung – Einheitlicher Entlassungsbericht – Vereinbarung eines Entgeltschlüssels
Vereinbarung zwischen DKG und DGUV
Die DKG informiert, dass sich die Vereinbarungspartner zwischen DKG und DGUV auf folgenden Entgeltschlüssel im Rahmen der § 301-Datenübermittlung verständigt haben:
47XXXXXX Zuschlag einheitlicher Entlassungsbericht
Der Entgeltschlüssel wird im Rahmen eines kommenden Nachtrags für die Datenübermittlung nach § 301 Abs. 1 SGB V gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung als „reserviert“ ausgewiesen, um eine Mehrfachnutzung in unterschiedlichen Abrechnungsbereichen auszuschließen.