Datenübermittlung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung – Einheitlicher Entlassungsbericht – Vereinbarung eines Entgeltschlüssels

Vereinbarung zwischen DKG und DGUV

Die DKG informiert, dass sich die Vereinbarungspartner zwischen DKG und DGUV auf folgenden im Rahmen der § 301- verständigt haben:

47XXXXXX einheitlicher

Der Entgeltschlüssel wird im Rahmen eines kommenden Nachtrags für die Datenübermittlung nach § 301 Abs. 1 SGB V gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung als „reserviert“ ausgewiesen, um eine Mehrfachnutzung in unterschiedlichen Abrechnungsbereichen auszuschließen.

Quelle: Deutsche

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