Schlüsselfortschreibung vom 6.5.2026 zum 12.5.2026 mit Wirkung zum ausgewiesenen Gültigkeitszeitraum zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat eine aktualisierte Schlüsselfortschreibung zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V bereitgestellt

Die Fortschreibung vom 6. Mai 2026 wurde mit Wirkung zum 12. Mai 2026 in Kraft gesetzt und betrifft den standardisierten Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen.