Sachverständige fordern Stärkung der stationären Kindermedizin
Gesundheitsausschuss diskutiert Leistungsgruppen, Psychotherapie und Ausbildung
Sachverständige haben im Gesundheitsausschuss des Bundestages über Wege zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen beraten. Anlass war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 21/2721), der den Erhalt und die Stärkung spezialisierter kinder- und jugendmedizinischer Versorgungsstrukturen fordert. Wie der Bundestags-Pressedienst hib berichtet, stand insbesondere die Rolle der Krankenhausreform und der dort definierten Leistungsgruppen im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung.
Die Grünen betonen in ihrem Antrag, dass Kinder keine „kleinen Erwachsenen“ seien und eine altersgerechte medizinische Versorgung benötigten. In der vergangenen Wahlperiode seien deshalb im Rahmen der Krankenhausreform mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin eingeführt worden. Diese müssten aus Sicht der Antragsteller konsequent erhalten und weiterentwickelt werden.
Leistungsgruppen als Schlüssel für Versorgungssicherheit
Unterstützung erhielt diese Position von Andreas Artlich, Generalsekretär des Verbands Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands. Er wies darauf hin, dass die spezialisierte Pädiatrie in Deutschland überwiegend an Krankenhäusern angesiedelt sei. Ein Wegfall der Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ würde nach seiner Einschätzung sowohl die stationäre als auch die ambulante Versorgung schwächen und Anreize für den Erhalt spezialisierter Bereiche in Kliniken beseitigen.
Psychische Gesundheit und Public-Health-Aspekte
Prof. Heidrun Thaiss (TU München) hob hervor, dass neben der individuellen Behandlung auch Aspekte der Child Public Health stärker berücksichtigt werden müssten. Sie verwies auf einen hohen Anteil chronisch kranker Kinder sowie auf zunehmende psychische Belastungen, die sich während der Pandemie verstärkt hätten.
Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, plädierte für gesetzliche Anpassungen bei der Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die derzeitige Quote ermögliche keine bedarfsgerechte regionale Steuerung, insbesondere in sozial benachteiligten städtischen Gebieten.
Hybrid-DRGs, Pflegeausbildung und Weiterbildung
Mehrere Sachverständige äußerten sich auch zu strukturellen Fragen der Krankenhausfinanzierung. Prof. Ursula Felderhoff-Müser (Universitätsklinikum Essen) verwies auf die Chancen von Hybrid-DRGs, insbesondere in der Kinderchirurgie, um unnötige stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Gleichzeitig müsse klar geregelt werden, welche Leistungen ambulant oder stationär erbracht werden.
Zur Sicherung der pädiatrischen Versorgung forderte Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, einen Ausbau der Weiterbildungsstellen in der Pädiatrie. Eine Gleichstellung mit der Allgemeinmedizin bei der ambulanten Weiterbildungsförderung sei hierfür aus seiner Sicht zentral.
Uneinheitlich bewertet wurde die generalistische Pflegeausbildung. Während Kritiker auf Qualitätsrisiken und längere Einarbeitungszeiten hinwiesen, sahen Befürworter die Probleme eher in der Umsetzung durch Träger und Pflegeschulen.
Die Anhörung verdeutlichte, dass die Weiterentwicklung der pädiatrischen Versorgung eng mit Fragen der Krankenhausplanung, Finanzierung und Personalentwicklung verknüpft ist – und damit auch für Krankenhausmanagement und Medizincontrolling hohe Relevanz besitzt.




