Bundeskabinett beschließt Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Beiträge 2026
Die Meistbegünstigungsklausel wird 2026 ausgesetzt: Landesbasisfallwerte und Klinikbudgets für Psychiatrie sowie Psychosomatik orientieren sich am offiziellen Orientierungswert des Statistischen Bundesamtes.
Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2025 Maßnahmen beschlossen, um das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2026 auszugleichen und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag stabil zu halten. Ziel sei es, eine erneute Erhöhung der Zusatzbeiträge zu verhindern und die GKV-Finanzen nachhaltig zu sichern.
Begrenzung der Vergütungsanstiege im Krankenhausbereich
- Die Meistbegünstigungsklausel wird für 2026 ausgesetzt.
- Anstelle der bisherigen Obergrenze wird der Orientierungswert des Statistischen Bundesamtes als maximale Steigerung für den Landesbasisfallwert festgelegt.
- Auch Budgets für psychiatrische und psychosomatische Kliniken werden auf diesen Orientierungswert begrenzt.
- Einsparungseffekt: Bis zu 1,8 Milliarden Euro
Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen
- Der Ausgabenanstieg der sächlichen Verwaltungskosten wird auf acht Prozent gegenüber 2024 begrenzt, konkret auf etwa 2 Prozent Inflationsentwicklung.
- Betroffen sind z. B. Kosten für Mobiliar, Post, Fernmeldegebühren, Werbemaßnahmen und externe Vergütungen.
- Einsparungseffekt: Rund 100 Millionen Euro.
Einmalige Reduzierung des Innovationsfonds
- Die Fördersumme sinkt von 200 Millionen auf 100 Millionen Euro.
- Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
- Einsparungseffekt: 100 Millionen Euro.






