Österreichische Ärztekammer kritisiert geplante ICD-10-Kodierung ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 sollen alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Österreich verpflichtet werden, ihre Diagnosen nach ICD-10 codiert an die Sozialversicherung zu übermitteln. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) sieht darin zwar grundsätzlich einen sinnvollen Schritt hin zu strukturierter medizinischer Dokumentation, warnt jedoch vor erheblichen Problemen in der praktischen Umsetzung.

Nach dem derzeitigen Konzept der ambulanten Diagnose- und Leistungsdokumentation (AMBCO) sollen die Daten in mehreren Stufen übermittelt werden: von den Kassenärzten zur Sozialversicherung, dann über eine Pseudonymisierungsstelle an den Dachverband und schließlich an das Gesundheitsministerium. Dadurch könne es laut Wutscher drei bis sechs Monate dauern, bis die Daten tatsächlich in der Gesundheitspolitik ankommen. „Wenn die Übermittlung der Daten jedoch getrennt von der Abrechnung laufen, könnten wir annähernd tagesaktuelle Krankheitsdaten bekommen“, betont er. Besonders bei einem aufkommenden Infektionsgeschehen sei das wichtig.

Auch Dietmar Bayer, stellvertretender Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Telemedizin (ÖGTelemed), sieht Defizite in der geplanten Datenerfassung. Nur durch eine Trennung von Abrechnungs- und Diagnosedaten könne die Datenqualität erreicht werden, die für den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) erforderlich sei. Bis 2029 müsse Österreich eine Patient Summary als Kernbestandteil des EHDS umsetzen – eine Kurzakte mit wesentlichen Informationen zu Vorerkrankungen, Medikamenten und Allergien. Die ICD-basierte Datenerfassung durch AMBCO könne diese Anforderungen jedoch nicht erfüllen. „Das Projekt AMBCO ist eine EDV-technische Sackgasse, deren Ende mit 2029 erreicht ist und bis dahin Millionen verschlingt“, fasst Bayer zusammen.

Neben der fehlenden inhaltlichen Qualität sehen die Ärztekammervertreter auch datenschutzrechtliche Risiken. Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte hat daher eine Datenschutz-Folgeabschätzung in Auftrag gegeben, um die Risiken der geplanten ICD-10-Codierung zu prüfen. Als Alternative verweist Wutscher auf das Konzept der „e-Diagnose“ – ein neues ELGA-Tool, das den Datenaufwand minimieren und gleichzeitig aussagekräftige Registerdaten generieren könnte. Dieses Konzept wurde bereits dem Gesundheitsministerium vorgestellt, bislang jedoch nicht berücksichtigt.

Zudem kritisieren die Ärzte den erheblichen administrativen Mehraufwand, den die neue Regelung mit sich bringt. Jede Patientenkonsultation müsste kodiert, Diagnosen regelmäßig überprüft und auch nicht-ärztliche Kontakte erfasst werden.