Krankenhausreform erzeugt in Brandenburg hohen Verwaltungsaufwand

Leistungsgruppen, Antragsverfahren und MD-Prüfungen belasten Kliniken und Behörden

Wie der Nordkurier berichtet, führt die Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg nicht nur zu strukturellen Veränderungen der Kliniklandschaft, sondern auch zu erheblichem zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Besonders die Zuweisung von Leistungsgruppen, umfangreiche Antragsverfahren und die Prüfung durch den Medizinischen Dienst binden Personal und verursachen zusätzliche Kosten.

Die Krankenhausreform des Bundes verändert die Versorgungsstrukturen in den Ländern grundlegend. Auch Brandenburg steht vor einer Neuordnung der Krankenhauslandschaft. Während kleinere Krankenhäuser der Grundversorgung künftig stärker ambulant-stationär ausgerichtet werden sollen und einzelne Standorte vor Veränderungen oder Zusammenschlüssen stehen, wächst gleichzeitig der organisatorische Aufwand für die Umsetzung der Reform.

Nach Angaben des Nordkuriers zeigt eine Antwort des Potsdamer Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Daniela Oeynhausen, dass allein die Verwaltung der Leistungsgruppen erhebliche Ressourcen bindet. Im Ministerium beschäftigen sich demnach rund 4,5 Vollzeitstellen mit den Verfahren zur Leistungsgruppenzuweisung. Die dadurch entstehenden Personalkosten belaufen sich auf bis zu 470.000 Euro jährlich.

Für die Krankenhäuser selbst bedeutet die Reform ebenfalls umfangreiche zusätzliche Aufgaben. Die Kliniken müssen nachweisen, welche medizinischen Leistungen sie künftig anbieten dürfen und ob sie die dafür erforderlichen strukturellen und personellen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören umfangreiche Unterlagen, die von den Krankenhausträgern erstellt und anschließend geprüft werden.

Mehr als 75.000 Dokumente für Leistungsgruppenverfahren

Die Dimension des bürokratischen Aufwands zeigt sich insbesondere bei den Verfahren zur Leistungsgruppenzuweisung. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden insgesamt 75.425 ein- und mehrseitige Dokumente von Krankenhausträgern beim Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg eingereicht.

Zusätzlich entstanden Kosten für technische Unterstützungssysteme. Das Land investierte laut Bericht mehr als 200.000 Euro in eine Software, die Krankenhäuser bei der Antragstellung für Leistungsgruppen unterstützen soll. Die zunehmende Digitalisierung der Verfahren soll langfristig Abläufe vereinfachen, führt kurzfristig jedoch zu zusätzlichen Implementierungs- und Schulungsaufwänden in den Kliniken.

Für das Klinikmanagement stellt die Reform damit eine doppelte Herausforderung dar: Einerseits müssen Krankenhäuser ihre medizinischen Leistungsangebote strategisch an die neuen Vorgaben anpassen. Andererseits steigt der Aufwand für Dokumentation, Nachweise und regulatorische Prozesse.