Vergütunganspruch des Krankenhauses für adipositaschirurgischen Eingriff bei Versäumnis der Krankenkasse zur Einleitung einer Krankenhausabrechnungsprüfung nach § 275 SGB V
L 8 KR 453/21 | Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.08.2023
Die Krankenkasse habe es versäumt, eine Rechnungsprüfung durch den MDK aus medizinischen Gründen zu veranlassen, obwohl sie dazu nach § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V verpflichtet war. Das eingeholte MDK-Gutachten vor der Krankenhausaufnahme war für die Rechnungsprüfung nicht ausreichend. Da die Krankenkasse die Ausschlussfrist von sechs Wochen versäumt habe, kann der medizinische Sachverhalt nicht mehr im Gerichtsverfahren geklärt werden.




