Vergütunganspruch des Krankenhauses für adipositaschirurgischen Eingriff bei Versäumnis der Krankenkasse zur Einleitung einer Krankenhausabrechnungsprüfung nach § 275 SGB V

L 8 KR 453/21 | Hessisches , vom 24.08.2023

Die habe es versäumt, eine Rechnungsprüfung durch den aus medizinischen Gründen zu veranlassen, obwohl sie dazu nach § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V verpflichtet war. Das eingeholte vor der Krankenhausaufnahme war für die Rechnungsprüfung nicht ausreichend. Da die Krankenkasse die Ausschlussfrist von sechs Wochen versäumt habe, kann der medizinische Sachverhalt nicht mehr im Gerichtsverfahren geklärt werden.

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