Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Radiologie
KI-gestützte Befundung: Wird sie bald Teil der vertragsärztlichen Versorgung?
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Radiologie gewinnt zunehmend an Bedeutung – insbesondere bei der Befundung medizinischer Bilddaten. Doch wie ist die Integration von KI-Leistungen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) rechtlich zu bewerten? Der Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Wigge und Rechtsanwältin Karina Jentsch analysiert die aktuelle Rechtslage und erläutert, welche Bedeutung der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) im System der GKV hat.
Im Fokus steht dabei die Frage, ob die von KI erbrachten Befundungsleistungen als Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 SGB V gelten können. Entscheidend ist, ob diese Leistungen im EBM verankert sind – eine komplexe Prüfung, die der Beitrag unter der Überschrift „KI-Leistungen bei der Befundung als Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung“ vertieft.
Weiterhin wird auf die Rolle der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und die neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 135 SGB V eingegangen. Abschließend diskutieren die Autoren die Konsequenzen, falls KI-Leistungen nicht als vertragsärztliche Leistungen eingestuft werden, und blicken auf die Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).





