BSG-Urteil: GKV-Wahltarife sind rechtswidrig

Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass sämtliche von der AOK Rheinland/Hamburg als Wahltarife angebotene Zusatzversicherungen unzulässig sind, erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten (PKV)

Wahltarife in gesetzlichen rechtswidrig sind. Sie überschreiten den gesetzlichen Rahmen für Leistungen der und führen zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen. Solche Wahltarife sind systemfremd in der GKV und ein Übergriff in den funktionierenden privatwirtschaftlichen Zusatzversicherungsmarkt.

Das Gericht unterstreicht damit die Bedeutung der privaten Zusatzversicherung als sachgerechte Form der Absicherung von Leistungen, die über das Pflichtprogramm der GKV hinausgehen. Die mehr als 26 Millionen Zusatzversicherten in der Privaten Krankenversicherung haben daher die richtige Wahl getroffen.

Aus Sicht des PKV-Verbandes sind solche Wahltarife in der GKV hingegen ordnungspolitisch verfehlt. Außerdem bleibt der Verbraucherschutz auf der Strecke: Da Krankenkassen einen Wahltarif jederzeit schließen können, entfällt für die GKV-Versicherten der entsprechende Versicherungsschutz ersatzlos. […]

Pressemitteilung: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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